Seminarzeit Vergütung Teilzeitbeschäftigte bei "Halbtagsseminar"
Hallo, bei unserem alten Betriebsrat war es so ...
wenn ein Teilzeitbeschäftigter welches ca 20 Std. die Woche arbeitet auf ein Seminar geht, welches jedoch nur täglich 4 stunden geht. Wie verhält es sich mit der Vergütung? Unser ehemaliger Betriebsrat hatte je Seminartag trotzdem 8 Stunden gutgeschrieben bekommen. Ist das so pauschal richtig gewesen?
Liebe Grüße
Community-Antworten (4)
15.01.2026 um 14:06 Uhr
wenn das Seminar nur 4 Stunden ist, dann darf auch nur die Zeit gutgeschrieben werden. gglf.s zzgl. Zeit für Hin- und Rückfahrt
15.01.2026 um 16:48 Uhr
"wenn das Seminar nur 4 Stunden ist, dann darf auch nur die Zeit gutgeschrieben werden."
mit so einer Aussage wäre ich vorsichtig ... wenn der AG bestimmt "das wird so gemacht", dann wäre das zumindest dann "völlig legal", wenn diese Praxis bei allen Seminaren angewandt wird. Als BRM darf man nicht besser behandelt werden ... also wenn NUR BR-Mitglieder solch eine Behandlung erfahren, wäre das rechtlich unzulässig.
16.01.2026 um 07:23 Uhr
Hallo, wenn es bei euch allegemeine Grundsätze für Weiterbildung gibt, wird diese auch auf den BR angewendet. Keine Besserstellung. Wenn eine Teilzeitkraft nur 4 h Seminar hat, zählen auch nur diese. Plus die allgemeinen Regelungen zur Fahrtzeit, die für alle gelten. Dauert das Seminar 8 h, werden der Teilzeitkraft die Stunden gutgeschrieben. Ich würde auf jeden Fall aufpassen, dass ein BR-Mitglied gegenüber einem "normalen" Arbeitnehmer nicht besser gestellt wird. Kann für Unruhe sorgen. Und der Arbeitgeber sollte selbst den BR nicht besser stellen. Macht kein gutes Bild und wie celesto schreibt - rechtlich unzulässig.
16.01.2026 um 10:09 Uhr
"wenn der AG bestimmt "das wird so gemacht"..." das ist dann natürlich so.
Da müsste uns BR20206 dann was zu sagen.
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