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BR Sitzung Niederschrift Einwand auf Grund welcher rechtlichen Grundlage

E
emstein
Jan 2026 bearbeitet

Uns wurde die Niederschrift zur letzten Sitzung zum Durchlesen gegeben. Aber jetzt finde ich da ein Bild oder Tabelle im Anhang, die nicht im BR Gremiumssitzung besprochen wurde. Deswegen habe ich Bedenken, der Niederschrift zuzustimmen. Kann ich argumentieren, dass es sich um Urkundenfälschung handelt? Ich muss ja einen Grund per Gesetz angeben. Wäre das richtig: Die Sitzungsniederschrift ist eine Privaturkunde (§ 416 ZPO), die dem Nachweis der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Betriebsrats dient. Oder gibt es einen anderen Paragraphen, der meinen Einwand rechtlich sichert? Würde der Einwand mit § 34 BetrVG schreibt vor, dass eine Niederschrift über die gesamte Betriebsratssitzung anzufertigen ist, das rechtfertigen? Auf eine Antwort würde ich mich freuen. Ich will nicht nach meinem Gefühl etwas anprangern. Das hat keinen Bestand.

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Community-Antworten (7)

K
Kehler

15.01.2026 um 11:47 Uhr

Eine Frage dazu. In welchem Gesetz steht dass das Gremium der Niederschrift zustimmen muss?

T
takkus

15.01.2026 um 11:47 Uhr

Im §34 BetrVG steht lediglich, das Einwände schriftlich zu erheben sind. Dann mach das doch einfach so.

"Betreff: Einwand gegen die Niederschrift der BR- Sitzung vom....

Ich habe einen Einwand zur Niederschrift der o.a. Sitzung. Die angefügte Tabelle war nicht Gegenstand der Sitzung.

Unterschrift"

E
emstein

15.01.2026 um 11:50 Uhr

JA, takkus, so habe ich es geschrieben. Ich bin mir aber sicher, dass der Vorsitzende dann fragen wird, mit welchem Paragraphen ich das untermauern kann. Weil wie gesagt, blos weil mir etwas nicht passt , etwa eine Abstimmung, kann ich die Niederschrift nicht ablehnen.

N
NoobSlayer

15.01.2026 um 12:01 Uhr

Mit dem §34 BetrVG.

Die Niederschrift ist nicht ordnungsgemäß, weil sie Informationen enthält, die nicht besprochen wurden.

T
takkus

15.01.2026 um 12:43 Uhr

@emstein

Es gibt keine Abstimmung über die Niederschrift. Selbst wenn Du dagegen stimmst musst Du deine Entscheidung nicht untermauern. Und was willst Du denn untermauern? Wenn es nicht in der Sitzung Gegenstand war hat es nichts im Protokoll zu suchen.

H
hamsterpups

15.01.2026 um 12:58 Uhr

Einwand schriftlich niederlegen. Das sollte dann an die Niederschrift angehängt werden. So machen wir es zumindest. Die Niederschrift selbst kann ja nicht mehr geändert werden.

C
celestro

15.01.2026 um 13:16 Uhr

"Weil wie gesagt, blos weil mir etwas nicht passt , etwa eine Abstimmung, kann ich die Niederschrift nicht ablehnen."

Du kannst die Niederschrift überhaupt nicht ablehnen ... so wie das niemand kann.

Aber ... es kommt in sehr vielen Gremien vor, das über die Niederschrift abgestimmt wird. Ist kompletter Unfug, aber machmal weiß man es nicht besser.

Wie schon erwähnt wurde, kannst Du nach §34 BetrVG Einwand erheben. Nicht mehr und nicht weniger.

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