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Homeoffice betriebliche Übung nach 3 Jahren BV

TP
Thomas Prüger
Jan 2026 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma gibt es seit Ende 2022 eine BV zum mobilen Arbeiten. Diese BV beinhaltet 2 Tage mobiles Arbeiten pro Woche. Inzwischen hat der Arbeitgeber die BV zum Ende 2025 gekündigt und es wird über den Abschluss einer neuen BV nachgedacht. Die alte BV hat eine Nachwirkung, insofern haben wir eigentlich keine Eile. Der Arbeitgeber möchte nun die "Homeofficetage" auf einen Tag pro Woche reduzieren. Welche Möglichkeiten als BR haben wir? Können wir eine betriebliche Übung für diese 2 Tage geltend machen? Oder gibt es einen anderen Anspruch auf Homeoffice? Müssen wir eine neue BV mit nur einem Tag unterschreiben, oder ist der Arbeitgeber berechtigt, das Homeoffice komplett einzustellen? Danke und Grüße

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

14.01.2026 um 16:11 Uhr

betriebliche Übung = Nein, denn es gibt ja eine Vereinbarung dazu Ändern von 2 auf 1 Tag = kenne ich noch keine Rechtsprechung zu, das wird unterschiedlich diskutiert. Nachwirkung bei einer freiwilligen BV ist gut aber ob die einem Gerichtsverfahren standhalten würde kann ich nicht beurteilen. Mitbestimmung haben wir als BR halt nur bei dem WIE, nicht aber bei dem OB!

C
celestro

14.01.2026 um 17:59 Uhr

"Müssen wir eine neue BV mit nur einem Tag unterschreiben,"

Nein, das müsst ihr nicht ... aber:

"oder ist der Arbeitgeber berechtigt, das Homeoffice komplett einzustellen?"

ja, das könnte er machen. Zumindest für alle MA, die in den Arbeitsverträgen keine Home-Office-Regelung drin haben. Daher könnt ihr zwar verhandeln, habt allerdings eine recht schwache Position.

Was führt der AG denn für Gründe an, diese Regelung in Richtung 1 Tag pro Woche verschieben zu wollen? Vor allem, wieso dann eben nicht ganz abschaffen?

H
hamsterpups

15.01.2026 um 09:00 Uhr

Grundsätzlich ist der Inhalt einer BV ja Verhandlungssache zwischen den Parteien, also wird es häufig auf einen Kompromiss rauslaufen. Bei einer BV zum Thema Homeoffice/mobiles Arbeiten sind wir natürlich im Bereich der freiwilligen BVen, d.h. keine der Parteien MUSS unterschreiben, wenn es ihr nicht passt. Im Zweifelsfall hat man dann aber eben keine BV und somit kein Homeoffice. Der AG kann dies grundsätzlich komplett streichen. Sollte er es allerdings anbieten wollen, ist der BR in der Mitbestimmung bei der Umsetzung und könnte damit dann natürlich einen gewissen Druck hin zu einer BV ausüben. Tretet halt in die Verhandlung mit dem AG und schaut, was dabei rauskommt.

P
Pruegert

15.01.2026 um 15:22 Uhr

Danke für die Antworten! Wir haben einen chinesischen Eigentümer, dieser möchte eigentlich gar kein Homeoffice mehr. Unsere europäische Geschäftsleitung hat diesen Kompromiss von einem Tag pro Woche ins Rennen gebracht. So wie es aussieht werden wir den Kompromiss wohl mit gehen müssen... Grüße!

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