Freistellung nach TV-L wg. Dienstjubiläum
Hallo, im TV-L ist unter §29 d) aufgeführt, dass eine Freistellung gewährt wird, wenn der/die Beschäftigte ihr 25-jähriges oder 40-jähriges Dienstjubiläum hat. Ich gehe davon aus, dass in unserem Betrieb, der im Bereich des TV-L liegt, der Arbeitgeber ohne extra-Vereinbarung mit dem BR beim 25-jährigen und 40-jährigen Jubiläum den freien Tag gewähren kann. Die Frage ist, ob hier eine Betriebsvereinbarung mit vom Tarifvertag abweichendem Inhalt zulässig ist. Kann die BV 10, 20 30 Jahre als Dienstjahre festlegen, die 1 Tag Freistellung begründen? Das würde in den Geltungsbereich des Tarifvertrags eingreifen.
Community-Antworten (2)
12.01.2026 um 15:55 Uhr
schöne Frage: macht es doch einfach. Wer soll denn danach sagen, dass das ein Verstoß gegen 77 Abs. 3 BetrVG ist? Höchstens der AG wenn er sich irgendwann nicht mehr daran halten möchte und dann kann man es kommunikativ nutzen als BR
12.01.2026 um 16:06 Uhr
Ganz einfach: Der § 77 BetrVG nimmt euch als BR das Recht der Mitbestimmung, wenn vergleichbare Sachverhalte im TV regelbar sind. Der TV hat diese Frage geregelt. Sofern dort keine Öffnungsklausel drin steht, gilt für euch die Schranke des Tarifvorbehaltes.
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