W.A.F. LogoSeminare

Behinderung der Betriebsratstätigkeit

M
Maximus123
Jan 2026 bearbeitet

Guten Morgen,

aktuell stellt sich heraus das der AG bei Mitarbeitendengesprächen offen breit getreten hat Kollege XY loswerden zu wollen. Problem Kollege XY ist Betriebsratsvorsitzender, die Gespräche sind per Gedächtnisprotokoll dokumentiert und dem BR zugestellt worden. (Die Gespräche/Aussagen sind zum Rest das Tüpfelchen auf dem i)

Als Gremium sind wir uns einig daß es sich um §78 BetrVG handelt vlt. Sogar §119. Worauf muss bei der Beschlussfassung geachtet werden, im Gremium sind sich alle einig einen Anwalt hinzuzuziehen.

VG und Danke

30107

Community-Antworten (7)

N
NoobSlayer

28.12.2025 um 11:22 Uhr

Inwieweit konkret wird dadurch eure Tätigkeit behindert?

Die freie Meinungsäußerung ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

Wenn der AG sein Ansinnen umsetzen möchte, steht es ihm frei zu versuchen, den arbeitsrechtlichen Weg zu beschreiten. Der betroffene Kollege kann sich dann entsprechend zur Wehr setzen.

G
ganther

28.12.2025 um 18:38 Uhr

seht es als Lob für gute Arbeit an

C
Challenger

28.12.2025 um 20:58 Uhr

Zitat Maximus123 : Als Gremium sind wir uns einig daß es sich um §78 BetrVG handelt vlt. Sogar §119. Worauf muss bei der Beschlussfassung geachtet werden, im Gremium sind sich alle einig einen Anwalt hinzuzuziehen.

Davon würde ich dringend abraten. Das der AG unter den Mitarbeitern breitgetreten hat, Euren BRV loswerden zu wollen, erfüllt nicht einmal ansatzweise den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit. Wenn sich Euer BRV nichts hat zu schulden kommen lassen, kann er sich entspannt zurücklehnen. Denn ein BRM kann nur außerordentlich gekündigt werden und dies nur mit der Zustimmung des BR. Vergleich :

Betriebsverfassungsgesetz § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Was genau wurde denn im Rahmen des Gedächtnisprotokolls dokumentiert ?

C
celestro

28.12.2025 um 22:23 Uhr

"Das der AG unter den Mitarbeitern breitgetreten hat, Euren BRV loswerden zu wollen, erfüllt nicht einmal ansatzweise den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit."

Bist Du Jurist, oder wieso glaubst Du das beurteilen zu können?

C
Challenger

30.12.2025 um 13:26 Uhr

Zitat celestro : Bist Du Jurist, oder wieso glaubst Du das beurteilen zu können?

Das nicht. Aber nach dem Vortrag von Maximus123 liegt der Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit meiner Auffassung hier nicht vor. Es könnte sich aber um eine Störung der BR'tätigkeit handeln, die gegen die Schutzbestimmungen des §78 des BetrVG verstößt. Deshalb war ja auch meine Nachfrage an Maximus123 :

" Was genau wurde denn im Rahmen des Gedächtnisprotokolls dokumentiert ? "

P
Ppfried

02.01.2026 um 09:53 Uhr

Vorweg: Als AG in Mitarbeiter:innen-Gesprächen verbreiten, man wolle einen Dritten "loswerden", ist ein massiver Verstoß gg die arbeitsvertraglichen Pflichten. Das hat deutliche Mobbing-Qualitäten. Als betroffener AN (egal ob BRV oder nicht) würde ich fachanwaltlichen Beistand aufsuchen und rechtliche Schritte prüfen.

Und ja, natürlich kann das eine Störung der BR-Tätigkeit sein. Ob dem so ist, hängt davon ab, was der AG genau gesagt hat, ob er das "Loswerdenwollen" in Zusammenhang mit dem Amt als BRV brachte.

C
Challenger

12.05.2026 um 13:15 Uhr

Hallo Maximus123 !

Obwohl die Sache rund vier Monate zurück liegt, interessiert es mich, wie der Stand der Dinge ist, bzw, ob es was neues gibt🤔

Ihre Antwort