Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Guten Morgen,
aktuell stellt sich heraus das der AG bei Mitarbeitendengesprächen offen breit getreten hat Kollege XY loswerden zu wollen. Problem Kollege XY ist Betriebsratsvorsitzender, die Gespräche sind per Gedächtnisprotokoll dokumentiert und dem BR zugestellt worden. (Die Gespräche/Aussagen sind zum Rest das Tüpfelchen auf dem i)
Als Gremium sind wir uns einig daß es sich um §78 BetrVG handelt vlt. Sogar §119. Worauf muss bei der Beschlussfassung geachtet werden, im Gremium sind sich alle einig einen Anwalt hinzuzuziehen.
VG und Danke
Community-Antworten (7)
28.12.2025 um 11:22 Uhr
Inwieweit konkret wird dadurch eure Tätigkeit behindert?
Die freie Meinungsäußerung ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
Wenn der AG sein Ansinnen umsetzen möchte, steht es ihm frei zu versuchen, den arbeitsrechtlichen Weg zu beschreiten. Der betroffene Kollege kann sich dann entsprechend zur Wehr setzen.
28.12.2025 um 18:38 Uhr
seht es als Lob für gute Arbeit an
28.12.2025 um 20:58 Uhr
Zitat Maximus123 : Als Gremium sind wir uns einig daß es sich um §78 BetrVG handelt vlt. Sogar §119. Worauf muss bei der Beschlussfassung geachtet werden, im Gremium sind sich alle einig einen Anwalt hinzuzuziehen.
Davon würde ich dringend abraten. Das der AG unter den Mitarbeitern breitgetreten hat, Euren BRV loswerden zu wollen, erfüllt nicht einmal ansatzweise den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit. Wenn sich Euer BRV nichts hat zu schulden kommen lassen, kann er sich entspannt zurücklehnen. Denn ein BRM kann nur außerordentlich gekündigt werden und dies nur mit der Zustimmung des BR. Vergleich :
Betriebsverfassungsgesetz § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Was genau wurde denn im Rahmen des Gedächtnisprotokolls dokumentiert ?
28.12.2025 um 22:23 Uhr
"Das der AG unter den Mitarbeitern breitgetreten hat, Euren BRV loswerden zu wollen, erfüllt nicht einmal ansatzweise den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit."
Bist Du Jurist, oder wieso glaubst Du das beurteilen zu können?
30.12.2025 um 13:26 Uhr
Zitat celestro : Bist Du Jurist, oder wieso glaubst Du das beurteilen zu können?
Das nicht. Aber nach dem Vortrag von Maximus123 liegt der Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit meiner Auffassung hier nicht vor. Es könnte sich aber um eine Störung der BR'tätigkeit handeln, die gegen die Schutzbestimmungen des §78 des BetrVG verstößt. Deshalb war ja auch meine Nachfrage an Maximus123 :
" Was genau wurde denn im Rahmen des Gedächtnisprotokolls dokumentiert ? "
02.01.2026 um 09:53 Uhr
Vorweg: Als AG in Mitarbeiter:innen-Gesprächen verbreiten, man wolle einen Dritten "loswerden", ist ein massiver Verstoß gg die arbeitsvertraglichen Pflichten. Das hat deutliche Mobbing-Qualitäten. Als betroffener AN (egal ob BRV oder nicht) würde ich fachanwaltlichen Beistand aufsuchen und rechtliche Schritte prüfen.
Und ja, natürlich kann das eine Störung der BR-Tätigkeit sein. Ob dem so ist, hängt davon ab, was der AG genau gesagt hat, ob er das "Loswerdenwollen" in Zusammenhang mit dem Amt als BRV brachte.
12.05.2026 um 13:15 Uhr
Hallo Maximus123 !
Obwohl die Sache rund vier Monate zurück liegt, interessiert es mich, wie der Stand der Dinge ist, bzw, ob es was neues gibt🤔
Verwandte Themen
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
ÄlterHallo zusammen, seit mehreren Jahren kämpft der Betriebsrat in unsere Firma für alle möglichen Rechte, Mitbestimmung, Information, Beteiligung, und, und und. Der Betriebsrat wird ständig übergangen un
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?
ÄlterHallo zusammen, nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden: wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten be
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ