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Verschwiegenheitspflicht - fallen Kündigungspläne darunter?

J
JePilein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

fallen beabsichtigte Kuendigungen in die Verschwiegenheitspflicht des BR; auch dann, wenn der AG dies nicht ausdruecklich so formuliert hat? Wir wollen zwar die betroffenen Kollegen nicht noch zusaetzlich dadurch stigmatisieren, dass wir ihre beabsichtigte Entlassung hinausposaunen - wohl aber den Kollegen verdeutlichen, dass sie das "be positive"-Bla-Bla des AG kritisch hinterfragen sollten ...

Danke sagt das

JePilein

93601

Community-Antworten (1)

H
HermineZander

25.11.2010 um 01:04 Uhr

Die Geheimhaltungsverpflichtung nach §79 BetrVG sollte man nicht überschätzen. Les dir mal das durch:

http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079_BetrVG_Geheim_BR.pdf

Der Arbeitgeber kann nicht allen Ernstes erwarten, dass eine Entlassung im Vollzug geheimgehalten wird, während der AG den Arbeitnehmer mehr oder weniger belügt.

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