fallen beabsichtigte Kuendigungen in die Verschwiegenheitspflicht des BR; auch dann, wenn der AG dies nicht ausdruecklich so formuliert hat? Wir wollen zwar die betroffenen Kollegen nicht noch zusaetzlich dadurch stigmatisieren, dass wir ihre beabsichtigte Entlassung hinausposaunen - wohl aber den Kollegen verdeutlichen, dass sie das "be positive"-Bla-Bla des AG kritisch hinterfragen sollten ...
Danke sagt das
JePilein
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Arbeitsrecht