Als Neuling habe ich hier eine Frage zur Verschwiegenheit. Keiner meiner Kollegen kann mir genau sagen was wir verschweigen müssen und was nicht. BetrVG unter §79 gibt dazu folgende Auskunft: ...Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen.. und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig ....
Folgender Fall hat sich vor einem halben Jahr zugetragen: (Ich war noch nicht im Betriebsrat) Unsere Einrichtung, so hieß es, habe ein Defizit aufgebaut und einer von uns müsse versetzt werden. Auf unsere Frage nach der Entstehung des Defizits bekamen wir dehr schwammige Antworten (Stromkosten, evtl. Personalkosten) Wir schalteten den Betriebsrat ein. Dieser nahm durch den Wirtschaftsausschuss Einblick in die Daten, erzählte uns aber auch nur schwammiges Zeug. Daraufhin sprach ich bei der vorletzten Betr.vers. unseren GF an, der sehr entrüstet sagte, dass nie ein Defizit bestanden habe, das hätte der BR doch schon vor drei Wochen gewusst. Die Versetzung unseres Kollegen wäre aus rein wirtschaftlich - politischen Gründen notwendig gewesen. Auf unsere entrüsteten Nachfragen beim BR meinten die, dass sie auf Grund der Verschwiegenheitspflicht nichts sagen durften.
Ist das so?
Und darf man Kollegen erzählen, wenn Teile des BR durch das Mehrheitsverhältnis immer wieder ein stärkeres Konfliktverhalten gegenüber der GL blockieren?
Dürfen mir meine Kollegen im BR verbieten den Betroffenen zu erzählen, dass es kein Defizit gibt, wenn sie das mehrheitlich beschließen?