Erstellt am 26.04.2006 um 19:58 Uhr von Sonja
Es gibt verschiedenen Verschwiegenheitspflichten für Betriebsratsmitglieder
1. vereinbarte, d.h. vom Betriebsrat beschlossene Pflichten zur Verschwiegenheit
2. gesetzlich geregelte Pflichten zur Verschwiegenheit.
Dazu gehören:
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ( BetrVG § 79)
- Personalangelegenheiten ( BetrVG §§ 99 Abs. 1 Satz 3 und 102 Abs. 2 Satz 5)
- Beiziehung eines Betriebsratsmitglieds bei Arbeitnehmerbeschwerden (BetrVG §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1)
Wirtschaftsausschuß ( BetrVG § 107 Abs. 3 Satz 4)
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt grundsätzlich nur gegenüber Dritten, nicht gegenüber anderen Betriebsatsmitgliedern. Ausnahme: BetrVG §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 (Arbeitnehmerbeschwerden).
Erstellt am 26.04.2006 um 20:10 Uhr von quasselstrippe
Heißt also, wenn eine Mehrheit im BR nicht will, dass ich etwas weitererzähle, dann darf ich das nicht, auch wenn ich es vom Gesetz her dürfte? und dass im BR nicht richtig gearbeitet wird dürfte ich, wenn es so wäre auch nicht erzählen? Jedenfalls nichts konkretes?
Und wie ist das nun mit dem Defizit? In §107 steht ja nur, dass §79 entsprechend gilt, heißt ja wohl nicht, dass man nichts sagen darf. Hier gibts ja genauso schwammige Antworten wie auf der Arbeit.
Erstellt am 26.04.2006 um 20:26 Uhr von Karl
mit "quasselstrippe" hast du dir genau den richtigen nickname ausgesucht.
Erstellt am 26.04.2006 um 21:15 Uhr von quasselstrippe
Ist ja echt hilfreich, deine Antwort. Dein Nickname ist aber lange nicht so gut überlegt
Erstellt am 26.04.2006 um 21:16 Uhr von Ramses II
Diese "vereinbarte" oder "beschlossene" Verschwiegenheit gibt es tatsächlich nicht.
Ob die Aussage es gäbe ein Defizit bereits gegen die Verschwiegenheit verstösst lässt sich ohne Kenntnis aller Einzelheiten nicht sagen, dafür ist also auch der Tatsachenvortrag hier zu schwammig.
Erstellt am 26.04.2006 um 21:28 Uhr von quasselstrippe
Vielen Dank Ramses für Deine Antwort,
zu dem Defizit: Die GL hat ein Defizit unterstellt welches aber nicht den Tatsachen entspricht. Der BR wußte von dieser "Lüge" hat aber Verschwiegenheit darüber bewahrt obwohl wir um Aufklärung baten. Monate später, als schon ein Kollege wegen des "angeblichen Defizits" gegangen war, hat uns der GL mit dem Hinweis: "der BR wußte doch schon lange Bescheid" aufgeklärt. Die Mitglieder des BR meinten, sie hätten aufgrund der Geheimhaltung nichts sagen dürfen. Aber kann eine Lüge ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis sein?
Erstellt am 26.04.2006 um 21:41 Uhr von Ramses II
"Aber kann eine Lüge ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis sein?"
Eine herrliche Frage die einen gewissen philosophischen Charakter nicht verbergen kann! ;-)
Eine Lüge kann per se eigentlich kein Geschäftsgeheimnis sein, andererseits entpuppen sich viele Geschäftsgeheimnisse bei näherem Hinsehen als Lüge...
Erstellt am 26.04.2006 um 21:52 Uhr von quasselstrippe
Na das war jetzt auch sehr schön philosophisch und wahr.
Vielen Dank