Verschwiegenheitspflicht § 79 BetrVG - bei Trennung des AG von einem MA?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wenn einem BR die Trennung des AG von einem MA bekannt wurde - besteht hier nach § 79 Verschwiegenheitspflicht? Oder bezieht sich das nur auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?
Wenn Verschwiegenheitspflicht, dann aber doch wohl nicht unter BRM? Wie sieht das gegenüber Personen aus, die die Sachlage kennen und nicht im BR sind?
Danke für Eure Antworten, die unserer Diskussion sicher weiterhelfen.
Community-Antworten (6)
16.10.2008 um 15:01 Uhr
Hallo Scorpion, war das eine private Beziehungskiste, Scheidung, Aufhebungsvertrag, Kündigung oder was?
16.10.2008 um 15:01 Uhr
der 79 bezieht sich auf Zusammenhänge die den technischen Betrieb und wirtschaftliche Umstände betreffen. (das kann man leicht feststellen, wenn man hinterfragt ob die Information der Konkurrenz in irgendeiner Weise nützt). Dazu gehört i.d.R. nicht die personelle Maßnahme, ich glaube kaum dass die Konkurrenz einen Vorteil durch diese Kenntnis hat. Auch wenn seitens des AG ausdrücklich in dem Zusammenhang auf die Schweigepflicht hingewiesen wird unterliegt sie nicht dem 79. Klar auch, auf der anderen Seite möchte man nicht die Informationsquelle AG zum Schweigen bringen.
Jedoch spätestens dann wenn der AG die Zustimmung des BR sucht habt ihr nach §102 die Handhabe. ".... Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. " Und davon sollte man auch Gebrauch machen.
16.10.2008 um 15:05 Uhr
Hallo,
es geht wohl um eine Aufhebung - nichts privates, keine Kündigung.
Wie sieht das denn in Bezug auf Dritte, die mit der Sachlage vertraut sind aus? Z.B. ein "mittlerer" Vorgesetzter. Kann mit ihm über das Thema gesprochen werden?
Bei der Info durch GF wurde nicht auf irgeneine Schweigepflicht hingewiesen.
16.10.2008 um 17:18 Uhr
Was hat denn der BR mit einem Aufhebungsvertrag zu tun? Ist es nur eure Neugier zu wissen warum?
16.10.2008 um 17:44 Uhr
Hinter einem Aufhebungsvetrag kann auch Mobbing stehen. Als BR solltet ihr das klären und mit dem betroffenen AN sprechen, wenn ihr diesen verdacht habt.
16.10.2008 um 17:46 Uhr
Hallo rolfo2
Natürlich hat der BR nichts mit einem Aufhebungsvertrag zu tun, solange zumindest der/die Betroffene ihn nicht zur Verhandlung hinzuzieht. Aber das war ja auch nicht die Fragestellung.
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