Nachzahlung bei nenuer ERA-Eingruppierung
Liebes Forum, ich habe eine Frage zu einer neuen Eingruppierung meiner ERA-Stufe, ich wurde von E9 auf E10 hochgestuft (Tarif IG-Metall BW) Der Antrag wurde von meinem Chef im Januar 2025 eingereicht und erst jetzt durch HR bewilligt. Aufgrund unterschiedlicher Leistungszulagen (in der E10 wurde ich heruntergestuft) bekomme ich trotz E10 erstmal ein Gehalt in der gleichen Höhe. Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit einer möglichen Rückzahlung, wird hier die Differenz der beiden Grundgehälter E9/E10 berechnet oder werden beide Einkommen incl. Leistungszulage verglichen? Im zweiten Fall würde ich ja leer ausgehen, obwohl mein Chef mich seit Januar auf eine E10 Stelle gesetzt hat. Vielen Dank für Eure Antwort.
Community-Antworten (1)
23.12.2025 um 10:12 Uhr
Wenn Du im Geltungsbereich des IG-Metall Tarifvertrages bist, hast Du nur 3 Monate Ausschlussfristen. Bedeutet Ansprüche aus der Vergangenheit können nur bis max. 3 Monate Rückwirkend geltend gemacht werden.
Wenn Du nachweislich seit Januar 2025 Arbeiten für ERA 10 gemacht hast, steht Dir zwar das Geld für E10 zu. Einklagen kannst Du es aber nur für die letzten 3 Monate.
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