Amtszeitende und -beginn
Hallo
die letzte Wahl war am 15.4.21 und konstituiert hat der BR sich am 22.04.2021. Er war eine Wahl, da wir ein Betriebsübergang hatten und der BR einen Übergangsmandat nach 21a BetrVG hatte.
Wielange wird der BR im Amt sein? Genaues Datum bitte und nicht nur 2026!
Community-Antworten (4)
10.12.2025 um 07:23 Uhr
Spätestens bis zum 31. Mai 2026. Das genaue Datum legt doch ihr fest, da eure Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neuen Betriebsrates endet.
10.12.2025 um 09:54 Uhr
Hi, nach unserem WAF Training, vor ein paar Wochen, müsste ich der vorangehenden Antwort leider widersprechen. Die Antwort des Referenten zu dieser Frage war: Erst ab dem 01.06. tritt der neu gewählte BR zusammen, da die reguläre Amtszeit des laufenden BR's formell erst am 31.05.2026 endet. Wird ein neuer Betriebsrat vorher schon gewählt, bleibt das "alte Gremium" weiterhin im Amt bis zum Ablauf der regulären Amtszeit und wir sollten daher vllt. den Wahltermin nicht zu früh ansetzen. Nur wenn außerhalb der regulären Amtszeitz neu gewählt werden muss, z.B. weil der BR vorzeitig komplett zurücktritt, darf ein neues Gremium vor Ablauf der regulären Amtszeit (01.06. - 31.05.) antreten.
10.12.2025 um 13:38 Uhr
Shrimp das ist so nicht richtig. Wenn ein Betriebsrat nach dem 31. Mai 2021 gewählt worden ist, dann endet die Amtszeit dieses Betriebsrats, nachdem er bei den nächsten regelmäßigen Wahlen zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 neu gewählt worden ist, und zwar dann am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer Neuwahl kommen sollte, würde die Amtszeit des Betriebsrats erst am 31. Mai 2026 enden.
Auf einen Ausnahmefall müssen wir jetzt noch kurz eingehen:
Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrats endet dann nicht schon im nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum, wenn der Betriebsrat am 1. März des nächsten regelmäßigen Wahljahres noch nicht 1 Jahr im Amt war. In diesem Fall endet die Amtszeit erst bei den übernächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen.
Ein Betriebsrat, der zwischen dem 1. März 2021 und dem 28. Februar 2022 gewählt worden ist, wird also nicht schon im Jahr 2022 neu gewählt, sondern erst im Jahr 2026
10.12.2025 um 15:20 Uhr
Hallo Locke69, danke für die präzise Erläuterung. Du hast recht – ich hatte den Fall zunächst zu allgemein dargestellt. Korrekt ist: Bei einer Neuwahl im Zeitraum 1.3.–31.5.2026 endet die Amtszeit des aktuellen BR mit der Bekanntgabe des neuen Wahlergebnisses; nur ohne Neuwahl endet sie am 31.05.2026. Danke für die Klarstellung und den Hinweis – sehr hilfreich! Auch an alle anderen, die sich im Forum beteiligen, eine tolle Sache, wie ich finde.
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