W.A.F. LogoSeminare

Amtszeitende der JAV

B
birwein
Nov 2016 bearbeitet

2006 fand die JAV-Wahl am 30.11. statt, die Gewählten haben ihr Amt angenommen am gleichen Tag, konstituierte Sitzung erst im Dezember. 2008 wurde am 26.11. gewählt, Wahlniederschrift mit Bekanntgabe der Gewählten vom 26.11.2008, anschließend Einladung zur konstituierten Sitzung am 3.12.2008. Ich verstehe das BetrVG so, dass auf alle Fälle die Amtszeit der JAV am 30.11. endet, fand dann nicht die vergangenen Wahlen zu spät statt? Müsste die konstituierte Sitzung nicht vor Amtszeitende stattfinden? Analog der BR-Wahlen? Ist das Amtszeitende jetzt weiterhin der 30.11.?

1.20402

Community-Antworten (2)

U
Ulrik

22.09.2010 um 18:22 Uhr

Das Amtszeitende ist weiterhin der 30.11. Die erste Wahl fand 2006 statt, das Wahlergebnis wurde am 30.11. bekanntgegeben. Gem. §64 BetrVG, Abs 2 beginnt die Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. In 2008 hattet ihr die Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 26.11., auch hier greift §64 BetrVG, Abs. 2, Satz 2. Die Amtszeit beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, oder, wenn bereits eine JAV besteht, mit deren Amtszeitende.

P
Petrus

22.09.2010 um 18:40 Uhr

In Ergänzung zu Ulrik:

Müsste die konstituierte Sitzung nicht vor Amtszeitende stattfinden? Analog der BR-Wahlen?

Müssen muss sie nicht, sollen sollte sie aber schon. Eine JAV-lose Zeit ist in der Regel zwar nicht ganz so dramatisch wie eine BR-lose Zeit. Aber wenn man sie vermeiden kann, sollte man das tun.

Ihre Antwort