Erstellt am 22.09.2010 um 16:22 Uhr von Ulrik
Das Amtszeitende ist weiterhin der 30.11.
Die erste Wahl fand 2006 statt, das Wahlergebnis wurde am 30.11. bekanntgegeben.
Gem. §64 BetrVG, Abs 2 beginnt die Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
In 2008 hattet ihr die Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 26.11., auch hier greift §64 BetrVG, Abs. 2, Satz 2. Die Amtszeit beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, oder, wenn bereits eine JAV besteht, mit deren Amtszeitende.
Erstellt am 22.09.2010 um 16:40 Uhr von Petrus
In Ergänzung zu Ulrik:
> Müsste die konstituierte Sitzung nicht vor Amtszeitende stattfinden? Analog der BR-Wahlen?
Müssen muss sie nicht, sollen sollte sie aber schon. Eine JAV-lose Zeit ist in der Regel zwar nicht ganz so dramatisch wie eine BR-lose Zeit. Aber wenn man sie vermeiden kann, sollte man das tun.