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Insta für JAV

L
lolium
Dez 2025 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unsere JAV ist an uns herangetreten mit der Bitte sie zu unterstützen, einen eigenen Instagram Kanal einzurichten. Er soll ein geschlossener Kanal ausschließlich für Auszubildenden sein. Der AG lehnt dies ab. Er möchte nur einen Insta-Kanal haben, den ausschließlich er betreibt. Er beruft sich hauptsächlich auf Datenschutzrechtliche bedenken.

Habt Ihr eine Meinung dazu? Haben eure Gremien Insta oder sind ihr in den sozialen Netzwerken aktiv? Können wir das im Falle einer Nichteinigung mit unserem AG durchsetzen?

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Community-Antworten (8)

OH
Olav HB

09.12.2025 um 10:21 Uhr

Wenn der BR ein eigenen Insta-Kanal zur Information an den Beschäftigten für erforderlich hält, soll sie ein entsprechenden Beschluss fassen. Der Ag kann hiergegen m.E. nichts machen. Sinnvoll ist es, wenn der BR sich vor dem Beschluss mit dem Datenschutzbeauftragter des Unternehmens zusammen setzt um zu klären, was man wie über Insta (social media allgemein!) teilen kann. Der Arbeitgeber kann nur in sehr begrenzte Fälle verhindern, dass der BR zur Unterstützung des JAV Information weiterleitet, insofern diese nicht explizit als vertraulich seitens des AGs klassifiziert worden ist. Man muss sich aber als BR und JAV realisieren, dass ein Instakanal ein genaue Überwachung bedarf, denn auch wenn dies als geschlossene Gruppe gekennzeichnet ist, sollten in Reaktionen (so es diese Option gibt) bestimmte Verhaltensregeln überwacht werden. Nicht nur um zu vermeiden, dass doch unauthorisiert betriebsinterne Information verbreitet wird, sondern auch um Beschäftigten dafür zu schützen, sich dort so zu äußern, dass der AG meint, arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu können/müssen/dürfen.

R
rtjum

09.12.2025 um 10:31 Uhr

Zusatz: Insta, Whatsapp etc. sind normalerweise nicht für Firmen gedacht. Ein JAV-Kanal wäre aber ein Firmenkanal und mit Kosten etc. verbunden.

OH
Olav HB

09.12.2025 um 12:22 Uhr

@rtjum Da würde, bei ein entsprechender Beschluss des BR gem § 40 der AG die Kosten übernehmen müssen.

N
NoobSlayer

09.12.2025 um 12:27 Uhr

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wer in der rechtlichen Verantwortung für die Inhalte dieses Kanals ist.

C
celestro

09.12.2025 um 12:29 Uhr

@Olav HB

Wenn der BR die Notwendigkeit erklären kann .... dafür dürfte zur Not ein Richter eher ein müdes Lächeln übrig haben.

G
ganther

09.12.2025 um 12:42 Uhr

ohne eine entsprechende Governance, welche Inhalte dort wie geteilt werden dürfen, halte ich es für fahrlässig das einfach so zu betreiben. Auch in einer geschlossenen Gruppe haben nicht nur die Beteiligten Zugriff auf die Daten. Irgendwann liest vielleicht sogar Donald Trump mit

M
Muschelschubser

09.12.2025 um 17:52 Uhr

Ich wäre datenschutzrechtlich mit allem vorsichtig, was den deutschen Rechtsraum verlässt.

Zum einen wegen der Transparenz des Datenschutzrechts, zum anderen wegen möglicher Kanäle an Drittanbieter oder Werbekunden. Könnt Ihr z.B. wirklich Datenlecks auch bei rein interner Verwendung ausschließen?

Dieser Aspekt würde mir schon völlig ausreichen, sich gar nicht erst mit betriebsverfassungsrechtlichen Fallstricken eines solchen Insta-Kanals zu beschäftigen.

L
lolium

10.12.2025 um 16:56 Uhr

Wir haben jetzt dazu mit unseren Datenschutzbeauftragten gesprochen. Datenschutzkonform ist so ein dienstlicher Insta-Kanal nicht abzubilden. Wir lassen da jetzt mal lieber die Finger von.

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