Anfrage Pausenzeitpunkt / Gesetze sind mir bekannt
Schönen guten Morgen, leider habe ich für meinen Fall keine passende Antwort gefunden, weshalb ich euer Schwarmwissen benötige.
Bei uns im Unternehmen wurde ein neuen Zeiterfassungssystem eingeführt, welches zum 01.12. in Betrieb ging.
Ich bin im Technischen Service tätig. AV: 40 h/Woche, Mo-Fr, Gleitzeit mit Kernzeitregelung. Keine vorgegebene Pausenzeit, also keine Regelung "Pause ist von ... bis... . In diesem Unternehmen seit 5 Jahren.
Meine Pausen mache ich immer, aber schon immer so, wie es gerade in den Ablauf passt. Bin Nichtraucher, also keine Raucherpausen. Bin zwischendurch immer mal am Schreibtisch oder in Besprechungen, wodurch ich die Möglichkeit habe, zwischendurch auch mal einen Kaffee, Brötchen, etc. zu mir zu nehmen.
Beispiel: Am Dienstag diese Woche habe ich um 6:00 Uhr angefangen, und bin um 12:30 Uhr mit einem Kollegen in die Pause. Habe um 13:10 Uhr wieder eingestochen, und bin um 15:15 Uhr in den Feierabend.
Jetzt wurde mir automatisch nach 6 Stunden eine Pause abgezogen. Auf meine Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass das ja Gesetz wäre. Man könne dies manuell korrigieren, ich solle aber auf meine Zeiten achten. Die letzten 5 Jahre war hier nie ein Thema. Da dies in der alten Zeiterfassung nicht war, scheint dies eine Einstellung im Programm zu sein.
Dass ich laut Gesetz nicht länger als 6 Stunden beschäftigt werden darf, ist mir bekannt. Jedoch wissen wir alle, dass es sich allgemein um Gesetze handelt, die zum Schutz des Arbeitnehmers ausgelegt sind.
Da ich meine Zeit jedoch generell frei einteilen kann, und ich bei z.B. einer Reparatur auch nicht einfach mittendrin aufhören will, wenn die 10 Minuten später fertig wäre, kommt es halt schon vor, dass ich erst nach 6 Stunden Pause mache.
Ich argumentiere, dass das Gesetz besagt, dass ich nicht beschäftigt werden darf. Das bedeutet, dass niemand durch sein Direktionsrecht verlangen darf, dass ich länger als 6 Stunden am Stück arbeite. Ich aber sehr wohl selbst entscheiden kann, ob ich die paar Minuten länger arbeite.
Wie seht ihr das? Habt ihr da zusätzliche Argumente für mich?
Beste Grüße Manuel
Community-Antworten (3)
05.12.2025 um 13:57 Uhr
Ich habe keine Argumente für Dich ... im Gegenteil. Du solltest aufpassen, das der AG Dir nicht demnächst eine Abmahnung gibt. Und gegen die könntest Du auch rechtlich nicht vorgehen.
05.12.2025 um 15:12 Uhr
Hallo,
ich fürchte, dein Arbeitgeber hat hier schon recht.
§4 Arbeitszeitgesetz besagt ganz klar: "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden." Sprich, nach spätestens 6 Std. ist der Schraubendreher hinzulegen. Dein Arbeitgeber könnte sogar im Vorfeld festgelegte Pausenzeiten vorschreiben: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen ... zu unterbrechen".
Ja, diese Regelungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer, aber weder AG noch AN dürfen frei entscheiden, was das bedeutet und ob sie was anderes haben möchten, das hat der Gesetzgeber klar geregelt und beide Parteien sind daran gebunden.
Theoretisch müssten sogar AG/Führungskräfte darauf achten, dass du nach 6 Std. spätestens in Pause gehst, da sie sonst ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen.
Weiter besagt das Gesetz: "Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden." Somit bist du in gewisser Hinsicht flexibel, was die Dauer betrifft, nicht aber, ob du erst nach 6,5 Std in Pause gehen kannst.
Viele Zeiterfassungssysteme sind aufgrund dessen schon so vorprogrammiert, da der AG sonst selbst systematisch dokumentieren würde, dass gegen das Arbeitszeitgesetzt verstoßen wird. Ist das automatische "Abschneiden" nach 6 Std. zulässig, wohl kaum, aber für AG anders kaum handhabbar, denn Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Straftat geahndet werden (§ 23 ArbZG). Dies ist z.B. der Fall, wenn der Arbeitgeber die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz bewusst und vorsätzlich begeht. Wenn also dein AG durch ein Zeiterfassungsystem, dass den tatsächlichen Beginn der Ruhepause wiedergibt, Kenntnis darüber hat / haben muss, dass du erst nach 6,5 Stunden in Pause gehst, und dies wiederholt toleriert, kann hier eine Straftat vorliegen. Konsequenz, sie müssten dich ermahnen bzw. im Widerholungsfall sogar abmahnen, um sich selbst zu schützen.
Es gibt zwar Ausnahmen nach §7 und 18 des Arbeitszeitgesetzes, die sehe ich hier allerdings nicht.
Also, besser spätestens nach 6 Std. in Pause gehen. Wenn du nach 4 Std. 15 Minuten in Pause gehst, ist das ok, wenn du dann erst 2,5 Std. später die nächsten 15 Minuten Pause machst, aber, die vorgeschriebene Gesamt-Ruhepause muss spätestens 2 Std. vor Feierabend erreicht und in Anspruch genommen worden sein. Ich finde jetzt zwar nicht die konkrete Regelung für diese 2 Std. Grenze, aber im Gesetz steht: "Diese Pausen dürfen nicht unmittelbar zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit gelegen sein, sie müssen vielmehr die Arbeit in der Mitte oder in Abschnitten unterbrechen." Bei 8 Stunden heisst das also 2 Std. nach Beginn bzw. bis 2 Std. vor Beendigung der Arbeitszeit. Vielleicht kommt das daher.
06.12.2025 um 09:34 Uhr
Hallo, erst einmal Danke für eure Antworten, vor Allem die ausführliche von Shrimp.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meinen mittlerweile 49 Jahren erwachsen und erfahren genug bin, um beurteilen zu können, ob ich die Arbeit jetzt noch fertig mache, oder halt alles stehen und liegen lasse, nur um rechtzeitig in Pause zu gehen. Da ich das die letzten Jahre nunmal so gemacht habe, und es da nie ein Thema bei uns im Unternehmen gab. Dass der Vorgesetzte, bzw. AG die Fürsorgepflicht hat, ist klar. Die nimmt er auch wahr, und weist mich auch hin. Jedoch ist er natürlich auch froh, wenn etwas nicht länger steht, als notwenig. Schließlich kann nur produziert werden, wenn die Maschinen laufen. Die eventuelle Auswertung durch z.B. Gewerbeaufsicht, etc. und damit verbundene Sanktionen habe ich da nicht mit bedacht. Mir liegt es auch fern, meinen Vorgesetzten, bzw. AG da irgendwie in Schwierigkeiten zu bringen.
Beste Grüße und eine schöne Weihnachtszeit Manuel
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