Erstellt am 03.06.2007 um 10:28 Uhr von Kölner
@Status
Ein BR sollte Anfragen immer nur soweit behandeln, wie auch der Anfragende bereit ist damit umzugehen.
Demnach kommt es aber auch auf die Anfrage an.
Spassig ist ein Anfragender, der von einem BR Unterstützung für eine Lohnerhöhung verlangt, aber dessen Name beim Chef nicht genannt werden soll!
Erstellt am 03.06.2007 um 10:41 Uhr von Unbekannter Troll
Kölner,
genau .... Ich will mehr Geld,weil ich sehr gute Leistungen erbringe ! Aber ich habe Angst ! Deshalb gebe ich meinem Namen dem BR nicht preis !.
Der Br tut nie was für mich ! Immer Beschwere ich mich ! Aber nie bekomme ich eine Antwort ....
Erstellt am 04.06.2007 um 07:35 Uhr von betriebsratten
Nun...ich würds differenziert sehen, je nach Art der ANfrage. Bei ner Lohnerhöhung wird das ganze schnell lächerlich, aber wenns um Missstände geht, auf die ein Auge gelenkt werden soll.....warum nicht? In den Angelsächsischen Ländern tut der Whistleblower nichts anrüchiges...
Kurzum: Ist für den BR im Einzelfall zu entscheiden.
Und die Antwort, so eine Notwendig ist, kann ja in den Tätigkeitsbericht des BR bei der Betriebsversammlung einfliessen.