W.A.F. LogoSeminare

Form der Anfragen an BR?

S
Status
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, an unseren BR kam eine weitergeleitete Anfrage, die Person will anonym bleiben, da die Person Angst vor dem Chef hat hat . Wie ist damit umzugehen? Kann man davon ausgehen, dass diese Anfrage als Anfrage gilt, auch wenn der BR nicht weiss, von wem sie kommt? Wo können wir nachlesen, welche "Art" von Anfragen (in welcher "Form") zu bearbeiten sind? Danke für Eure Antwort!

4.64503

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.06.2007 um 12:28 Uhr

@Status Ein BR sollte Anfragen immer nur soweit behandeln, wie auch der Anfragende bereit ist damit umzugehen. Demnach kommt es aber auch auf die Anfrage an.

Spassig ist ein Anfragender, der von einem BR Unterstützung für eine Lohnerhöhung verlangt, aber dessen Name beim Chef nicht genannt werden soll!

UT
Unbekannter Troll

03.06.2007 um 12:41 Uhr

Kölner, genau .... Ich will mehr Geld,weil ich sehr gute Leistungen erbringe ! Aber ich habe Angst ! Deshalb gebe ich meinem Namen dem BR nicht preis !.

Der Br tut nie was für mich ! Immer Beschwere ich mich ! Aber nie bekomme ich eine Antwort ....

B
betriebsratten

04.06.2007 um 09:35 Uhr

Nun...ich würds differenziert sehen, je nach Art der ANfrage. Bei ner Lohnerhöhung wird das ganze schnell lächerlich, aber wenns um Missstände geht, auf die ein Auge gelenkt werden soll.....warum nicht? In den Angelsächsischen Ländern tut der Whistleblower nichts anrüchiges... Kurzum: Ist für den BR im Einzelfall zu entscheiden.

Und die Antwort, so eine Notwendig ist, kann ja in den Tätigkeitsbericht des BR bei der Betriebsversammlung einfliessen.

Ihre Antwort