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Die Liste ist abgegeben ein Mitglied gefällt der Name nicht!

P
Produktiv
Jan 2026 bearbeitet

Ein Mitglied unserer Liste ist jetzt die Idee gekommen das er unter diesen Namen nicht antreten will, bei der Wahl . Was nun die Liste mit stützunterschriften ist schon abgegeben. Kann ich den Namen noch verändern vor fristende Abgabe Listen?

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Community-Antworten (14)

T
takkus

01.12.2025 um 12:14 Uhr

Wieso, was ist denn so schlimm an seinem Namen? Und warum fällt ihm das vor einer Wahl ein?

P
Produktiv

01.12.2025 um 12:36 Uhr

Listenname gefällt ihm nicht

T
takkus

01.12.2025 um 13:02 Uhr

Wenn die Einreichungsfrist noch nicht geendet hat, kann der Name noch geändert werden. Was sagen denn die anderen Listen"mitglieder" dazu?

P
Produktiv

01.12.2025 um 13:40 Uhr

Sicher das man das noch ändern kann ohne neue stützunterschrifren einzureichen ? Wenn ich den Namen ändern kann ohne die Gültigkeit der eingereichten Liste zu ändern wäre super.

P
Produktiv

01.12.2025 um 13:41 Uhr

Die anderen Mitglieder sind nicht gerade glücklich darüber

C
celestro

01.12.2025 um 15:22 Uhr

"Wenn die Einreichungsfrist noch nicht geendet hat, kann der Name noch geändert werden."

Das sehe ich nicht so. Die Liste ist eingereicht und daran kann jetzt von Seiten der Listenmitglieder nichts mehr geändert werden.

Man kann natürlich eine neue Liste mit anderem Namen einreichen.

"Sicher das man das noch ändern kann ohne neue stützunterschrifren einzureichen ?"

Meines Wissens nach geht das nicht, nein.

"Die anderen Mitglieder sind nicht gerade glücklich darüber"

Zurecht ... was soll der Kindergarten? Diese Person kann nichts mehr daran ändern ... abgesehen davon, sich auf eine neue Liste zu setzen und sich dann nach der Einreichung (der WV muss nachfragen, welche "Bewerbung" man aufrecht erhalten will) von der ersten Liste streichen lassen. Das geht aber nur auf diesem Weg.

G
ganther

01.12.2025 um 15:54 Uhr

der Name ist doch nur bis zur Wahl etwas relevant und danach Schall und Rau(s)ch... Was soll das?

P
Produktiv

01.12.2025 um 16:55 Uhr

Danke euch für die fachgerechten Antworten

C
Celistro

01.12.2025 um 17:50 Uhr

Geil und solche Leute möchten dann dem Chef Paroli bieten ...

M
Muschelschubser

02.12.2025 um 09:40 Uhr

Es würden sich die Voraussetzungen ändern, unter denen die Stützunterschriften abgegeben wurden. Also wäre ich auch bei "nein".

Mal unabhängig davon wie blödsinnig ich den Antritt persönlich finde, steht es ihm natürlich frei, die Wahl im Zweifel abzulehnen...

D
DummerHund

02.12.2025 um 14:55 Uhr

Ich wäre auch bei einem Nein. Was im folgenden Link beschrieben ist, ist zwar ein bisschen weit her geholt, aber die Änderung des Listennamens könnte irreführend sein für die Wähler. So könnte die Gefahr bestehen das man versucht die Wahl an zu fechten.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsratswahl-unwirksam-wegen-irrefuehrendem-listennamen_76_522206.html

SO
Steffen Olm

02.01.2026 um 08:56 Uhr

Am Ende entscheidet das immer der Wahlvorstand. Er muss schließlich für alle Entscheidungen gerade stehen und diese rechtfertigen. Weiterhin solltet ihr das erstmal mit allen auf der Liste stehenden Kollegen klären, welche sich dort zur Wahl stellen und eine demokratische Entscheidung fällen und danach beim Wahlvorstand nachfragen.

C
celestro

02.01.2026 um 17:01 Uhr

"Am Ende entscheidet das immer der Wahlvorstand."

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Rechtlich ist an einer beim WV eingereichten Liste nichts mehr änderbar. Auch ein einstimmiger Beschluss des WV kann daran nichts ändern.

P
Ppfried

04.01.2026 um 10:26 Uhr

Eine bereits eingereichte Liste ist endgültig. Punkt.

Auch die Kandidatur kann nicht mehr zurückgezogen werden. Punkt.

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