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BR Mitglieder verschaffen Bestem Freund Kündigungsschutz

A
Anonym
Dez 2025 bearbeitet

Hallo, ich selbst bin nicht im BR tätig, habe aber eine Frage zu einer – wie ich finde etwas dubiosen – Situation.

Ich arbeite in einem Großkonzern (US-Unternehmen). Vor ca 3 Wochen wurde eine maßgebliche Umstrukturierung inkl. signifikantem Stellenabbau bekannt gegeben. In einer Abteilung gibt es 3 Personen mit dem gleichen Jobtitel. Sollte eine Position davon wegfallen, wäre Person A betroffen (am kürzesten im Unternehmen, noch recht jung, ledig). Im April 2026 ist die BR Wahl angesetzt. Jetzt wurde Person A durch seine beiden besten Freunde, die beide im BR sind, spontan zum Wahlvorstand erklärt (der Rest des BRs hat zugestimmt) und hat somit Kündigungsschutz bis 6 Monate nach der Wahl. Die Umstrukturierungsmaßnahmen sollen Q1 2026 abgeschlossen sein.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt und es scheint rechtlich kein Problem zu geben, dass der BR den Wahlvorstand bestimmt ohne dass der Rest der Belegschaft gefragt wird. Es hätte definitiv noch andere Interessenten gegeben, aber die Belegschaft wurde nicht informiert, dass ein Wahlvorstand gesucht wird.

Auch wenn alles rechtens ist, hat diese Sache einen sehr merkwürdigen Beigeschmack. Angeblich lag dem BR zum Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstands noch keine Informationen über die geplante Restrukturierung vor. Das kann zwar sein, aber bereits vor Monaten hat unser US-Mutterkonzern Restrukturierungen und Stellenabbau in den Abteilungen, die nun auch bei uns in Deutschland betroffen sind, durchgeführt – daher weiß man dann auch schon immer, dann ein paar Wochen/Monate später etwas Vergleichbares in Deutschland geplant ist.

Mir gibt diese Handhabung kein gutes Gefühl unserem BR gegenüber. Selbst wenn keine Umstrukturierung geplant wäre, finde ich es nicht gut, wenn 3 Best Buddies (die Personen sind auch außerhalb der Arbeit sehr eng befreundet, waren teilweise gemeinsam im Urlaub, etc) alleine die Wahl abwickeln. Durch die Restrukturierung wird der Beigeschmack des Verhaltens dieser 2 Betriebsratsmitglieder (und letztendlich auch des kompletten Gremiums, denn die haben ja anscheinend zugestimmt) definitiv verstärkt. Handelt es sich hierbei um eine Form von Amtsmissbrauch?

Gibt es etwas, was man tun kann? An den BR selbst wenden ist hier wohl keine gute Wahl. Auf der anderen Seite, weiß ich nicht, ob es sich lohnt, direkt das Amtsgericht oder zumindest HR einzuschalten. Wie gesagt liegt hier ja kein Verstoß gegen Gesetze vor. Reagiere ich ggf über? Danke für eine Einschätzung.

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Community-Antworten (12)

N
NoobSlayer

28.11.2025 um 17:35 Uhr

Es müffelt, aber es ist absolut gesetzeskonform.

Das ist kein Amtsmissbrauch, der BR erfüllt lediglich seine Pflicht gemäß §16Abs.1Satz1 BetrVG. Bestellung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Ein gutes persönliches Verhältnis der Beteiligten ist kein Ausschlusskriterium.

C
celestro

28.11.2025 um 18:38 Uhr

Ja, es müffelt ziemlich ... aber vielleicht gab es auch pragmatische Überlegungen. Nur weil jemand der "beste Freund" einiger BRM ist, heißt das ja nicht, das diese Person nicht auch Kenntnisse von BR-Wahlen besitzen kann.

TS
Thread Starter

28.11.2025 um 20:22 Uhr

Danke für die bisherigen Antworten. Person A hatte bisher keinerlei Kenntnisse zu BR Wahlen, muss sich jetzt erst alles aneignen. Ist das erste Mal, dass ich so ein Gemauschel mitbekomme und finde es schon erschreckend.

CW
Carina W.

28.11.2025 um 22:06 Uhr

Dass drei Freunde die Wahl durchführen, sehe ich nicht als bedenklich.

Die Tatsache, dass 2 Mitglieder einem guten Freund Kündigungsschutz so kurz vor einer Restrukturierung verschafft haben, stinkt zum Himmel, da kann ich dich verstehen. Aber Fakt ist auch, dass sie gegen keinerlei Gesetze verstoßen haben, daher kannst du da nichts anfechten.

Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist bei der kommenden Wahl diese 2 Mitglieder nicht mehr zu wählen.

C
celestro

29.11.2025 um 01:32 Uhr

"Ist das erste Mal, dass ich so ein Gemauschel mitbekomme und finde es schon erschreckend."

Ist es auch ... definitiv. Ich kenne allerdings auch BRM, die aufgrund der geheimen Informationen (die man als BRM öfter mal zu hören / sehen bekommt) krank geworden sind. Mit den Menschen nicht reden zu dürfen, obwohl man es gerne würde ...

Es gibt leider Gutes und Schlechtes in diesem Bereich. Schlecht ist zum Beispiel so ein Troll der einen ähnlichen Namen wie meinen verwendet und hier total dummes Zeug von sich gibt.

C
celestro

29.11.2025 um 13:32 Uhr

Typisch Troll ... außer Diffamierungskampagnen fällt ihm nichts ein.

C
Challenger

29.11.2025 um 14:37 Uhr

Zitat Celistro : Du könntest Stimmung im Betrieb machen und genau diese Schilderung verbreiten. Weg mit den ganzen Schmarotzern aus dem BR, hin zur Leistungsorientierung!

Typisch BR eben, kaum wird es eng, kommt kein sinnvoller Vorschlag mehr, nur ein "ist halt so, blabla".

Hallo Celistro! Ich bin entzückt und berauscht von Deiner Intellenz. Du bist so erfrischend anders. Bitte hör nicht auf damit. Ich will mehr davon.

R
Rakshazar

29.11.2025 um 16:16 Uhr

Jetzt ist es passiert. Der Clown hat uns alle durchschaut :-) Soll ich dir was verraten? DU zahlst für uns unser BG. Vielen Dank dafür. Finde ich gut

D
Donnergott

29.11.2025 um 22:55 Uhr

@Celistro Einer muss für so Schmarotzer leider zahlen!

Ach was

OH
Olav HB

01.12.2025 um 11:01 Uhr

Der bestehenden BR beruft den WV und legt fest, wer den Vorsitz hat, eine Anhörung der Belegschaft ist nicht erforderlich. Lediglich bei der Errichtung des BR wird in ein Betriebsversammlung der WV und seinen Vorsitz gewählt. Das eine BR hierzu in seinem Umfeld geeignete Personen sucht (auch wenn die noch keine Kenntnisse des VErfahrens haben) sehe ich auch als unproblematisch. Erstens gibt es dazu Schulungen und zweitens hat der WV ein nur sehr begrenzten Handlungsspielraum. Fristen und Verfahren sind genau festgelegt.

Ob und wann der BR Kenntnis von geplante Änderungen inkl. Personalabbau hatte, wird sich nicht genau belegen lassen. Es gibt einen Unterschied zwischen "wir haben aus der Presse erfahren, dass..." und "der BR ist informiert..." Letzteres ist erst der Fall, wenn der AG zumindest den BRV in Kenntnis setzt.

Es steht natürlich die andere beide Personen frei, bei erster Gelegenheit mit einem Wahlvorschlag selbst für den neuen BR zu kandidieren. Dann haben sie sogar ein Jahr besonderen Kündigungsschutz und, wenn sie gewählt werden, sogar bis zu einem Jahr nach Ende der Amtszeit.

T
takkus

01.12.2025 um 12:29 Uhr

@ Anonym: bleib doch bei Deinem Namen im Fragepost. Musst Dich nicht "Thread Starter" nennen- kann Verwirrungen hervorrufen.

Mal ne Frage an Alle: wo ist es noch nicht vorgekommen, dass Personaler oder AbtLtgen Freunde und Bekannte im Unternehmen untergebracht haben? Kann ich aus meiner Firma auf Anhieb 5 sofort benennen.

Auch wir haben schon im rahmen einer angedachten Teilbetriebsschließung relativ zeitig einen Wahlvorstand geründet und die beiden betroffenen Kolleginnen somit erstmal eine Weiterbeschäftigung ermöglicht- Später sind dann beide auf 2 Teilzeitstellen versetzt worden.

G
ganther

01.12.2025 um 12:46 Uhr

wenn jetzt jemand Kündigungsschutz will, dann kann er ja eine eigene Liste für die Wahl machen. In solchen Zeiten Kündigungsschutz zu bekommen, ist doch nicht ungewöhnlich. Wie sieht es mit der Ladung von Ersatzmitgliedern aus? etc.

also mal die Ruhe bewahren. Auch nicht die besten Freunde haben ihn alleine zum WV gemacht, sondern der BR. Und die Wahl des WV ist kein basisdemokratischer Prozess. Und was wäre die Alternative gewesen? Tombola? Wer will noch Kündigungsschutz?

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