W.A.F. LogoSeminare

BAB-Zahlen > wirtschaftliche Daten / Lohnlisten / Arbeitszeiten

K
katee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

bin relativ neu hier (1. Beitrag) und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt. Wir sind ein relativ frisch gegründeter BR und haben einen GBR. Wir wollen uns nun einen Überblick über die geleistete Arbeitszeit verschaffen § 80 Abs. 1, Lohn- und Gehaltslisten § 80 Abs. 2. Paragraphe sind doch korrekt, oder?

Darüberhinaus könnte ich als BR-Vorsitzende mir einen Überblicke über die BAB-Zahlen verschaffen, oder benötigen wir in jedem Fall einen Wirtschaftsausschuss?

Wir bekommen keine Informationen und das was wir wollen müssen wir uns teilweise hart erkämpfen.

Danke vorab für Eure Unterstützung.

Gruss

Katee

1.20002

Community-Antworten (2)

P
Petrus

18.09.2012 um 10:48 Uhr

Überblick über die geleistete Arbeitszeit um zu überprüfen, ob die "zugunsten der ArbN geltenden Gesetze" eingehalten werden, z.B. die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Pausen (§80(1) Nr.1 BetrVG iVm §§ 3+4 ArbZG), muss Euch der ArbGeb die Arbeitszeitnachweise gemäß §80(2) zur Verfügung stellen.

Lohn- und Gehaltslisten § 80 Abs. 2 Wenn dies zur Durchführung Eurer Aufgaben erforderlich ist, habt ihr _Einblicks_recht (keine Überlassung, keine Kopie, keine Abschrift). Für welche Aufgabe braucht ihr die Gehaltszahlen?

benötigen wir in jedem Fall einen Wirtschaftsausschuss Dafür ist der GBR zuständig (§107(2) Satz 2). Wenn der GBR für mehr als 100 MA zuständig ist (Summe der MA aller Betriebe, die der GBR vertritt), muss der GBR einen Wirtschaftsausschuss gründen (§106(1) Satz 1)

K
katee

18.09.2012 um 23:38 Uhr

Hi,

bzgl. der Lohn- und Gehaltslisten ist es so, dass wir die Vermutung haben das einige bei uns im Betrieb in der falschen Tarifgruppe eingruppiert sind, mir sind jetzt schon 2 Fälle bekannt. Daher kann ich nicht mit Gewissheit sagen wie es sonst aussieht. Problem ist, dass genau diese 2 Fälle erst einmal nichts ggü. Personalabteilung sagen wollen, weil diese sich versetzen lassen. Bei einer Person wurde das Gehalt 4 Jahre lang falsch ausbezahlt, man hat eine Gehaltserhöhung angekündigt und es wurde nur dann richtig eingruppiert. Lohnzettel habe ich vom Kollegen auch bekommen.

Ich habe jetzt alle drei Punkte heute bei unserem Personalleiter heute abgefragt und bin jetzt erst einmal auf die Reaktion gespannt.

Ihre Antwort