Erstellt am 18.09.2012 um 08:48 Uhr von petrus
> Überblick über die geleistete Arbeitszeit
um zu überprüfen, ob die "zugunsten der ArbN geltenden Gesetze" eingehalten werden, z.B. die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Pausen (§80(1) Nr.1 BetrVG iVm §§ 3+4 ArbZG), muss Euch der ArbGeb die Arbeitszeitnachweise gemäß §80(2) zur Verfügung stellen.
> Lohn- und Gehaltslisten § 80 Abs. 2
Wenn dies zur Durchführung Eurer Aufgaben erforderlich ist, habt ihr _Einblicks_recht (keine Überlassung, keine Kopie, keine Abschrift). Für welche Aufgabe braucht ihr die Gehaltszahlen?
> benötigen wir in jedem Fall einen Wirtschaftsausschuss
Dafür ist der GBR zuständig (§107(2) Satz 2). Wenn der _GBR_ für mehr als 100 MA zuständig ist (Summe der MA aller Betriebe, die der GBR vertritt), _muss_ der GBR einen Wirtschaftsausschuss gründen (§106(1) Satz 1)
Erstellt am 18.09.2012 um 21:38 Uhr von katee
Hi,
bzgl. der Lohn- und Gehaltslisten ist es so, dass wir die Vermutung haben das einige bei uns im Betrieb in der falschen Tarifgruppe eingruppiert sind, mir sind jetzt schon 2 Fälle bekannt. Daher kann ich nicht mit Gewissheit sagen wie es sonst aussieht. Problem ist, dass genau diese 2 Fälle erst einmal nichts ggü. Personalabteilung sagen wollen, weil diese sich versetzen lassen. Bei einer Person wurde das Gehalt 4 Jahre lang falsch ausbezahlt, man hat eine Gehaltserhöhung angekündigt und es wurde nur dann richtig eingruppiert. Lohnzettel habe ich vom Kollegen auch bekommen.
Ich habe jetzt alle drei Punkte heute bei unserem Personalleiter heute abgefragt und bin jetzt erst einmal auf die Reaktion gespannt.