Anfrage zu Aufhebungsverträgen, Kündigungen und daraus resultierenden Kosten
Hallo, wir haben die GF um die Anzahl der abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, ausgesprochenen Kündigungen sowie etwaigen gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Beendigungen von Arbeitsverhältnissen(Anzahl der Fälle, Gesammtsumme oder Größenordnung der dafür angefallenen Kosten bzw. Abfindungen) gebeten. Antwort der GF: es besteht kein gesondertes Informationsrecht des Betriebsrats zum Inhalt von Aufhebungsverträgen oder (laufenden) Kündigungsschutzverfahren. Fraeg: haben wir wirklich kein Recht diese Informationen zu erhalten und wie weiter?
Danke
Community-Antworten (12)
27.11.2025 um 13:18 Uhr
mit welchem Interesse erfragt ihr es denn?
27.11.2025 um 14:13 Uhr
"Anzahl der abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, ausgesprochenen Kündigungen"
Hier sehe ich berechtigtes Interesse.
"Anzahl der Fälle, Gesammtsumme oder Größenordnung der dafür angefallenen Kosten bzw. Abfindungen)"
Hier überhaupt nicht.
"es besteht kein gesondertes Informationsrecht des Betriebsrats zum Inhalt von Aufhebungsverträgen oder (laufenden) Kündigungsschutzverfahren."
Da hat er Recht.
27.11.2025 um 14:25 Uhr
"Da hat er Recht."
Nach dem Inhalt der Aufhebungsverträge wurde aber z.B. auch überhaupt nicht gefragt.
Wir möchte gerne wissen, was im Kühlschrank drin ist. <--- was für ein Kühlmittel der Kühlschrank benutzt, geht Euch nichts an
27.11.2025 um 14:29 Uhr
"Nach dem Inhalt der Aufhebungsverträge wurde aber z.B. auch überhaupt nicht gefragt."
Hmm, wo könnte denn die "Größenordnung der Abfindung" wohl sonst stehen?
27.11.2025 um 15:22 Uhr
die ergibt sich aus einer Addition der Fälle. Das ist was anderes als "im Aufhebungsvertrag mit Max Mustermann steht Summe XYZ".
27.11.2025 um 16:07 Uhr
Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? Dieser könnte sich die Zahlen mMn durchaus mal vorlegen lassen.
27.11.2025 um 17:21 Uhr
egal was rechtlich möglich ist: was macht der BR mit diesen Infos? Entweder ihr habt einen großen Stellenabbau mit Sozialplan (da kennt der BR hoffentlich das Gesamtvolumen) oder es völlig unbedeutend im Vergleich zu den laufenden Kosten. Nicht alles was die Neugierde befriedigt braucht man zur Ausübung seines Amtes
27.11.2025 um 19:12 Uhr
Ich sehe da eher den Anspruch beim Wirtschaftsausschuss - habt Ihr so was?
Als reiner BR sehe ich da leider keine Rechtsgrundlage.
27.11.2025 um 22:14 Uhr
Wenn ich mich recht erinere, darf der BRV in kleinen Gremien solche Daten erfragen, sofern sie benötigt werden. Also entweder hat der BR einen Anspruch oder nicht. Egal wie groß ...
28.11.2025 um 09:19 Uhr
also Kündigungen solltet ihr ja wissen, da ihr vorher angehört werden müsst. Infos zu Kündigungsschutzverfahren sehe ich im Rahmen des Datenschutzes etwas kritisch. Zu Aufhebungsverträgen habe ich eine evtl. etwas eigene Meinung: Wer so etwas unterschreibt ist erstmal selber Schuld, denn ein solches Angebot seitens des AG zeigt ja, dass man keinen Grund für eine Kündigung hat. Also die Belegschaft immer wieder darüber informieren und darum bitten, dass man sich in einem solchen Fall immer an den BR wenden möge. Sollten bei Euch (auch wenn nur Flurfunk) solche Verträge angeboten werden, dann habt ihr natürlich ein Recht das zu hinterfragen, zumindest muss euer AG dann sagen ob ja oder nein. Gerade wenn es sich häuft, ist da mit ziemlicher Sicherheit ein Zeichen für Probleme im Unternehmen. HAbt ihr einen WiA? Wenn nein, dann lasst Euch als BR die Zahlen erklären. Ohne WiA ist das allerdings eingeschränkt. und wenn Euer AG da so überhaupt nichts sagen will, dann geht halt in die Einigungsstelle, mehr als weiterhin nichts kann ja nicht passieren.
29.11.2025 um 08:07 Uhr
Nochmals die Frage, wozu möchtet Ihr diese Informationen haben und viel wichtiger, was macht Ihr nun damit?
01.12.2025 um 10:41 Uhr
Es soll Arbeitgeber geben, die Beschäftigten unter Druck setzen ein Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil sonst die Kündigung droht. Damit nimmt man nicht nur jemand die Möglichkeit den zur Grunde liegenden Sachverhalt vor Gericht prüfen zu lassen, man umgeht auch sehr geschickt die Anhörung nach § 102 BetrVG.
Somit sehe ich durachaus ein berechtigtes Interesse des BR um das Verhältnis von Aufhebung und Kündigung und die daran verbundene Kosten zu erfahren. Gibt es wesentlich mehr Aufhebungsverträge als Kündigungen, sollte der BR genauer nachschauen was die Gründe sind.
Die Zahlen an sich kann sich der WA geben lassen, da sehe ich kein Problem. Sind Daten die u.U. Hinweise geben können auf ein versteckter Personalabbau. Versteckt deswegen, weil Peronalabbau über Kündigungen ab ein gewissen Umfang bei der AfA gemeldet werden müssen, während Aufhebungsverträge im gleiche Umfang zunächst an der AfA vorbei gehen.
Man kann als BR in diesem Fall auch beschließen ein Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Beschlussverfahrens zu beauftragen. Hier muss der AG nicht zustimmen (wie bei ein Sachverständiger), weil es ein konkreten Konflikt gibt.
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