Erstellt am 06.04.2022 um 13:39 Uhr von Kjarrigan
Im Rahmen des § 92BetrVG - Personalplanung na klar
Erstellt am 06.04.2022 um 13:40 Uhr von Relfe
Ja natürlich, wie willst Du sonst die Belastung der aktiven MA bewerten oder Einstellungen oder irgendeine Personalangelegenheit mit Bezug auf Arbeitsbelastung / Auslastung / Bedarfsplanung etc.
Du musst doch wissen wieviel AN Du vertrittst und wo die arbeiten.
Erstellt am 06.04.2022 um 14:59 Uhr von xyz68
Ich bin sowieso dafür, dass der Betriebsrat auch solchen Kündigungen widersprechen kann und hier sein Widerspruch auch gilt...
duck und weg
Erstellt am 07.04.2022 um 06:48 Uhr von Heimchen
Vielen dank für die schnellen Antworten