Zusatz in Aufhebungsverträgen
In unserer heutigen Sitzung gab es heftige Debatten über einen Zusatz, der bei Aufhebungsverträgen mit unterschrieben wird. .... Es wird ausdrücklich festgestellt, dass damit alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie dessen Beendigung abgegolten sind mit Ausnahme der vertragsgemässen Bezüge bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Rückerstattungsansprüche aus Sonderzahlungen bestehen nicht.
Nun die Streitfrage: Ein halbes Jahr nach Austritt des Arbeitnehmers wird eine Krankheit festgestellt, die nachweislich aus diesem Arbeitsverhältnis stammt. Ist hier ein eventueller Anspruch an den alten Arbeitgeber auch ausgeschlossen?
Ich kann`s mir nicht vorstellen, stand aber mit meiner Meinung ziemlich alleine da. Gibt es irgendwo einen Text, der meine Meinung hinterlegt?
Community-Antworten (2)
20.04.2006 um 20:23 Uhr
Wie kann man einen versicherungsrechtlichen/gesetzliches Anspruch nach SGB VII mit einem Aufhebungs-Vertrag ausschließen können? Das geht nicht! Zumal: Da würden alle Krankenversicherungen Terror machen!
Der Ablauf der Feststellung einer BK ist ebenso unabhängig von einem AV/Aufhebungsvertrag: Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegt (Sozialgesetzbuch (SGB) VII § 200) erfolgt eine Verdachtsanzeige und geht an die Unfallversicherung oder an den staatlichen Gewerbearzt. Auch die Krankenkassen sind verpflichtet (SGB V § 20), berufsbedingte Erkrankungen dem Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Stellen mitzuteilen. Die berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbeamten werden dann eine Arbeitsanamnese erheben. Das heisst mitunter, dass alle möglichen AG/Firmen kontaktiert werden müssen; mitunter von Köln bis Cottbus von Bochum bis nach Isny!
Ich hoffe ich konnte der "Diaspora" ein wenig helfen...
20.04.2006 um 20:42 Uhr
@Kölner, meine BR-Kollegen hätten mich doch beinahe verunsichert! Danke für die Hinweise! mein leicht verzagtes Lächeln erstrahlt "fast" schon wieder in alter Pracht! Mona-Lisa
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