.... Es wird ausdrücklich festgestellt, dass damit alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie dessen Beendigung abgegolten sind mit Ausnahme der vertragsgemässen Bezüge bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Rückerstattungsansprüche aus Sonderzahlungen bestehen nicht.
Nun die Streitfrage: Ein halbes Jahr nach Austritt des Arbeitnehmers wird eine Krankheit festgestellt, die nachweislich aus diesem Arbeitsverhältnis stammt. Ist hier ein eventueller Anspruch an den alten Arbeitgeber auch ausgeschlossen?
Ich kann`s mir nicht vorstellen, stand aber mit meiner Meinung ziemlich alleine da.
Gibt es irgendwo einen Text, der meine Meinung hinterlegt?
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