Niederschrift
Hallo, wir haben Unstimmigkeiten zur Niederschrift. Unsere Schriftführerin hat am Ende der NS einen Speicher angelegt. Darin werden stichpunktartig Erinnerungen benannt wie z.B. Themen zur Belegschaftsversammlung, Fragen an den Geschäftsführer oder spätere Termine für verschiedene Angelegenheiten. Sind diese erledigt werden sie entfernt und es kommen neue dazu. Ein Teil des Gremiums findet es sehr gut, der andere ist der Meinung, dass es nicht in eine NS gehört. Ich persönlich habe regelmäßig eine Wiedervorlage und brauch mich nicht ständig durch Ordner suchen. Frage: Kann ein Speicher am Ende der Niederschrift erstellt werden?
Community-Antworten (9)
20.11.2025 um 15:18 Uhr
Du hast die Frage doch schon gestellt? Wie oft denn noch?
20.11.2025 um 15:31 Uhr
Ja Sorry, hatte mich übers Handy eingeloggt und konnte nicht auf den PC zugreifen. Habe noch keine Erfahrungen im Forum. Deshalb danke für den netten Empfang.
20.11.2025 um 15:37 Uhr
Ich vermute, mit der Niederschrift ist das Protokoll gemeint? Das Protokoll wird nach dem Leisten der Unterschriften nicht mehr geändert. Ergänzungen werden gesondert zum Protokoll gegeben und dienen der Ergänzung des Protokolls. Ansonsten verweise ich auf meinem Beitrag im anderem Thread
20.11.2025 um 15:43 Uhr
Der Speicher wird erneut ins neue Protokoll übertragen und aktualisiert. In einem bereits unterschriebenen Protokoll wird nichts geändert. Meine Frage war aber ob etwas dagegen spricht es so zu handhaben?
20.11.2025 um 16:22 Uhr
"Ich vermute, mit der Niederschrift ist das Protokoll gemeint?"
Niederschrift ist hier allerdings der korrekte Terminus ... und nicht "Protokoll":
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/34.html
"Meine Frage war aber ob etwas dagegen spricht es so zu handhaben?"
Wie muss ich mir diesen "Speicher" vorstellen?
20.11.2025 um 16:46 Uhr
Ah- glaub jetzt hab ich´s: das sind noch zu erledigende Aufgaben. Diese werden in ein Kästchen unter dem Protokoll aufgeführt. In der nächsten Sitzung wird dann in der alten Niederschrift geschaut was bereits erledigt wurde und ohne das erledigte unter die neue Niederschrift geschrieben und evtl. neue Aufgaben mit aufgenommen. Richtig?
Das BetrVG spricht von "Mindestens der Wortlaut der Beschlüsse". Ich wüsste aus dem Bauch heraus nicht, warum dies nicht gemacht werden könnte.
21.11.2025 um 09:11 Uhr
Hey tagträumender tackus- das geht mir runter wie Öl. danke für die Lorbeeren. 😘😘😘😘
24.11.2025 um 08:18 Uhr
@enidnu: das Vorgehen ist legal. Ihr ändert ja nichts in der unterschriebenen Niederschrift, sondern führt euch nur die anstehenden Themen immer wieder vor Augen.
24.11.2025 um 08:26 Uhr
Danke für eure Gedanken, dann werden wir es weiter so halten. Einen guten Start in die Woche
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