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Spenden und Konsequenzen bei Nicht-Umsetzung

M
Momoko31
Nov 2025 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

Frage:Welche Konsequenzen kann es für einen Mitarbeiter haben, wenn es eine sachbezogene Geldspende gab und diese tatsächlich einfach vergessen wurde umzusetzen? In der Finanzordnung des AG war nichts zu dem Thema zu finden und auch meine Online-Recherche hat nichts ergeben. Der MA hat sich auf jeden Fall umgehend darum gekümmert einen Auftrag auszulösen, nachdem es auffiel. Die Spende wurde im Dezember 2024 übergeben. Ich habe nur gefunden, dass Geldspenden in der Regel innerhalb von 2 Jahren ausgegeben werden müssen und eventuelle Rechtsfolgen betreffen nur den unsachgemäßen Umgang mit Spenden bzw.Spendenbescheinigungen. Der MA wurde nun zum kurzfristigen Gespräch gebeten mit 2 Vorgesetzten und befürchtet eine Abmahnung oder schlimmeres.

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Community-Antworten (18)

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ganther

19.11.2025 um 00:53 Uhr

ehrlich.... ich verstehe nur Bahnhof

Wer hat was gespendet? Was hat der MA damit gemacht? Was hat er nicht gemacht?......

M
Momoko31

19.11.2025 um 01:11 Uhr

@ganther: Ein Spender hat eine Sachbezogene Geldspende an das Unternehmen geleistet. Das war Ende 2024. Das Unternehmen besteht aus mehreren Einrichtungen und der Leiter einer dieser Einrichtungen sollte sich darum kümmern, dass diese Spende ihrem Zweck zugeführt wird sprich, es sollte ein spezielles Projekt umgesetzt werden. Der Spender fragte nun an wie es mit der Umsetzung aussieht und da fiel auf, dass es noch nicht erledigt wurde. Prinzipiell ist rechtlich erst mal nichts Schlimmes passiert bis zu diesem Moment, da das Geld faktisch noch vorhanden ist und nicht ausgegeben wurde. Der Spender hat zudem eine Spendenquittung erhalten. Also erst mal alles gut. Nun soll der Leiter der Einrichtung allerdings beim großen Vorgesetzten vorstellig werden und (vermutlich) eine Abmahnung erhalten. Da ist die Frage ob es dazu überhaupt einen Grund gibt, da das Geld ja nicht veruntreut wurde und in der Finanzordnung des Unternehmens nichts zum Thema Umgang mit Spenden auftaucht. Also bspw.innerhalb welchen Zeitraums Geldspenden ausgegeben werden müssen. Also kann der MA hier überhaupt für irgendwas belangt werden seitens des AG? Eigentlich ja nicht. Es könnte höchstens der erhobene Zeigefinger kommen und ein "dudu" in Form einer Ermahnung, weil er das ursprüngliche Projekt für welches die Geldspende gedacht war, noch nicht umgesetzt hat.

T
takkus

19.11.2025 um 09:17 Uhr

"... beim großen Vorgesetzten ..."-> wie groß ist er denn?

Naja- wenn der Auftrag des ArbGeb war die Spende in Sachleistung umzusetzen und er es bis heute nicht getan hat, dann ist er seiner angewiesenen Arbeitsleistung nicht nachgekommen. Das kann u.U. schon eine Abmahnung auslösen.

Aber fragen wir doch mal Tagträumer, Jo- hannis, Otmar, Celistro, Klara Sachsen ....

KS
Klara Sachsen

19.11.2025 um 09:28 Uhr

Klar gibt es hierfür eine Abmahnung, da der Arbeitsauftrag nicht korrekt erledigt wurde, zumal 1 Jahr Verzug und aufgefallen ist es erst durch den Spender. Könnte also negative Folgen für das Unternehmen haben, z.b. das der Spender nie wieder spendet und das verbreitet.

M
Momoko31

19.11.2025 um 09:44 Uhr

@takkus: "großer Vorgesetzter" heißt Geschäftsführender Vorstand. Es gab keine Frist bis zu welcher das Projekt umgesetzt werden sollte. Der Mitarbeiter hat zudem nur 2h pro Woche für leitende Tätigkeiten zur Verfügung. In dieser Zeit müsste er sich dann um alle Belange kümmern, die diese Abteilung betreffen. Also DP schreiben, Arbeitszeitkarten prüfen, mit Externen und Vorgesetzten in Kontakt treten,usw. Der MA hats ich in den vergangenen Jahren zudem nicht ein Einziges Fehlverhalten zu Schulden kommen lassen.

T
takkus

19.11.2025 um 09:59 Uhr

@momoko31-> das ist ja alles schön und gut. Es ist auch Wurscht, ob er in den letzten Jahren kein einziges Fehlerhalten hatte und jeden Tag Kuchen mitbringt. Wenn es keine Frist gab is auch gut, aber als Spender würde ich auch erwarten, dass mein bespendetes Projekt umgesetzt wird.

Zu Deiner Frage: "Welche Konsequenzen kann es für einen Mitarbeiter haben, wenn es eine sachbezogene Geldspende gab und diese tatsächlich einfach vergessen wurde umzusetzen?"-> alles mögliche: der erhobene Zeigefinger, ne´ Abmahnung, ne Kündigung, körperliche Gefälligkeiten... Das muss man sehen was im Gespräch rauskommt. Wenn sich der Kollege dann ungerecht behandelt fühlt, hat er die Möglichkeit mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorzugehen.

KS
Klara Sachsen

19.11.2025 um 09:59 Uhr

Weshalb nimmst Du den MA so in den Schutz, er hat es einfach vergessen, Punkt aus. Jetzt, 1 Jahr später, konnte das Geld ja auch zeitnah verbucht werden, trotz nur 2 Stunden je Tag. Für die wichtigen Dinge muss man sich eben Zeit nehmen oder aber den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass es vom Zeitmanagement nicht machbar ist und um Hilfe bitten.

T
takkus

19.11.2025 um 10:01 Uhr

Ach tagträumende Klara Sachsen....

KS
Klara Sachsen

19.11.2025 um 10:20 Uhr

Was hast Du inhaltlich an meinen Posts auszusetzen? Habe gut geschlafen, danke der Nachfrage.

C
celestro

19.11.2025 um 18:32 Uhr

"Was hast Du inhaltlich an meinen Posts auszusetzen?"

Das Du Null Ahnung hast, ob hier überhaupt eine Abmahnung ausgesprochen werden kann.

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XYZ68

20.11.2025 um 09:37 Uhr

@momoko31 Konsequenzen kann alles mögliche sein, da kommt auf eure Firmen- und Führungskultur an.

Den Kollegen würde ich raten entweder an seinem Zeitmanagement zu arbeiten oder, wenn dieses vielleicht ja schon gut ist, Überlastungsanzeigen zu schreiben. 2h für Führungsaufgaben sind, je nach Größe der Abteilung und Umfang der Aufgaben, schon wenig. Manchmal hilft es, die Prioritäten richtig zu setzen und dies ggf. mit dem Vorgesetzten abzustimmen.

T
takkus

20.11.2025 um 09:48 Uhr

Heute mal unter dem Namen "Paul"?

C
celestro

20.11.2025 um 10:16 Uhr

Wieso ist "ja, könnte eine Abmahnung geben, vielleicht aber auch nicht" eine Suche nach Schlupflöchern?

Solche Dinge sind etwas komplexer als "es gab einen Fehler ---> Abmahnung". Egal wieviele Trolle (1 oder mehrere?) das nicht verstehen / verstehen wollen.

M
Momoko31

20.11.2025 um 22:37 Uhr

Der AG hat eine Abmahnung ausgesprochen verbunden mit der Info den MA seiner leitenden Tätigkeit zu entheben zum Jahresbeginn. In meinen Augen eine doppelte Bestrafung und definitiv eine Degradierung. Die Entleitung wäre mit massiven Einschnitten verbunden bzgl.Gehalt und Arbeitszeit. Der AG hat dem MA dazu nahegelegt seinen Mitarbeitern mitzuteilen, dass er auf eigenen Wunsch den Posten verlässt um sein Gesicht zu wahren. (was völliger Quatsch ist) Auf diese Weise wäre der AG natürlich fein raus meiner Ansicht nach. In den Abmahnungen steht immer der nette Satz "Herr/Frau ... erhält somit die Möglichkeit sein Verhalten zu ändern." kann er ja gar nicht bzw.kann er nicht zeigen, dass sowas nicht wieder vorkommt, wenn so massive Schritte eingeleitet werden. Dem müsste dann eine Änderungskündigung folgen, welcher der BR und der AN zustimmen müssten...

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XYZ68

21.11.2025 um 08:47 Uhr

@momoko31 da stimme ich dir zu. Mit der Aussprache der Abmahnung ist der Grund für die Abmahnung verbraucht und für den selben Vorfall kann dann keine Änderungskündigung mehr ausgesprochen werden. Sehe ich zumindest so. An Stelle des betroffenen Kollegen würde ich mir jetzt rechtlichen Rat einholen.

M
Momoko31

21.11.2025 um 13:23 Uhr

@xyz68: so sind wir tatsächlich auch verblieben. Der MA hat heute Einsicht in seine Personalakte genommen und wird sich Unterstützung holen. Die Akte ist sauber, da gab es nicht eine einzige Notiz die darauf schließen lässt, dass die Leitungsqualitäten in Frage gestellt werden oder der MA Dinge ändern muss, weil sonst Konsequenzen folgen könnten wie eine Entleitung.

Vielen Dank übrigens an dieder Stelle für eure Gedanken. Das hat mir definitiv weiter geholfen.

C
celestro

21.11.2025 um 14:37 Uhr

"Mit der Aussprache der Abmahnung ist der Grund für die Abmahnung verbraucht und für den selben Vorfall kann dann keine Änderungskündigung mehr ausgesprochen werden. Sehe ich zumindest so."

Das ist zwar richtig, aber ... wir sollten nicht außer Acht lassen, das es hier um einen leitenden Angestellten geht. Hinzu kommt, das der AG die "Abberufung" der leitenden Funktion nicht notwendigerweise auf diesen Vorfall stützen muss. Ob und wie der AG das macht, ist nicht Sache des BR.

R
rtjum

24.11.2025 um 09:53 Uhr

wer 2h pro Woche Zeit für leitende Tätigkeiten hat (so habe ich zumindest den Post verstanden), ist mit ziemlicher Sicherheit kein leitender Angestellter. Wenn er das entzogen bekommen soll, ist das, so zumindest meine Meinung, eine Versetzung und der BR ist anzuhören.

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