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Außertarifliche Sonderzahlung - Gesamtzusage

D
DaNiSa
Nov 2025 bearbeitet

Guten Tag, kann davon ausgegangen werden, dass wenn eine außertarifliche Sonderzahlung mehr als 10 Jahre ausgezahlt wird, jedes Jahr ein Schreiben unterschrieben werden muss, dass diese Zahlung freiwillig geschieht und sich daraus kein Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen ergibt, diese dann weiterhin im Sinne einer Gesamtzusage erfolgt?

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Community-Antworten (3)

O
Otmar

18.11.2025 um 11:59 Uhr

Die Sonderzahlung basiert auf Freiwilligkeit, es entsteht keine Regel! Unterschreibst Du ja jedes Jahr!

OH
Olav HB

18.11.2025 um 12:26 Uhr

Die Grage ist so pauschal nicht einfach zu beantworten. Je nachdem wie die Schreiben formuliert sind und was im Arbeitsvertrag festgehalten ist, ist nicht auszuschließen, dass ein betriebliche Übung gegeben ist. Im Einzelfall muss das vor Gericht geklärt werden.

Meine Empfehlung: Verkaufe das Fell nicht bevor Du den Bären geschossen hast, oder anders gesagt, plane nicht mit eine Sonderleistung.

C
celestro

18.11.2025 um 20:09 Uhr

"diese dann weiterhin im Sinne einer Gesamtzusage erfolgt?"

Wieso sollte hier überhaupt "Gesamtzusage" als Rechtsbegriff in Frage kommen?

"Je nachdem wie die Schreiben formuliert sind und was im Arbeitsvertrag festgehalten ist, ist nicht auszuschließen, dass ein betriebliche Übung gegeben ist."

Die Wahrscheinlichkeit, das eine betriebliche Übung entstanden ist, dürfte bei der Tatsachenbeschreibung irgendwo bei 0,000000001% anzusiedeln sein. Die MA unterschreiben jedes Jahr, dass die Zahlung freiwillig ist und das damit kein Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen entsteht. Wieso sollte dann noch eine BÜ entstehen können?

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