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unrechtmäßige Kandidatenliste und arglistige Täuschung

U
ulli1979
Nov 2025 bearbeitet

Guten Morgen, ich hatte gestern schon nach der vorzeitigen Liste mit Stützunterschriften vor dem Wahlausschreiben gefragt. Die Sache ist noch delikater. Der BR hat ein halbes Jahr eine Interessentenliste im BR-Ordner geführt, so ca. 15 neue Leute. Jetzt haben 2/3 die Liste gemacht vor dem Wahlausschreiben und haben die kompletten Interessenten draufgesetzt und unterschreiben lassen. Ich bin mir sicher, dass der Listenführer, der unbedingt an erster Stelle stehen will, den zukünftigen Kollegen nicht gesagt hat, dass er Leute vom alten BR ausgeklammert hat, weil die nicht auf dem Schoß vom am AG sitzen und ihm nicht nach dem Mund reden. Die Kollegen wurden gar nicht gefragt, ob die auf der Liste stehen wollen und bestimmt hat er nicht gesagt, dass es noch eine weitere Liste geben wird. Meines Erachtens ist das total rechtswidrig und Stützunterschriftenliste nichts wert. Was meint ihr dazu? Zumal die Kollegin, die die andere Liste erstellt hat, alle Kollegen angeschrieben hat trotz Zwistigkeiten, also Fairplay.

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Community-Antworten (4)

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Olav HB

15.11.2025 um 11:18 Uhr

Wenn eine Liste zusammengestellt wird, steht es die beteiligte AN absolut frei zu entscheiden wer sie in diese Liste haben möchten. Die Veganer dürfen also entscheiden, dass sie keine Omniforen auf ihre Liste haben wollen. Auch gibt es kein Vorschrift der besagt, wann man mit der Aufstellung einer Liste anfangen darf, es gibt nur eine Vorschrift für den WV wie lange sie nach dem Ausschreiben der Wahl Listen entgegen nehmen müssen/können/dürfen und welche Kriterien diese Liste erfüllen muss. Genaueres findet man dazu in der Wahlordnung. Ich finde weder in der Wahlordnung, noch im BetrVG oder inder Rechtsprechung irgend einen Hinweis darauf, dass man erst nachdem der WV die Wahl offiziell ausgeschrieben hat mit Vorbereitungen für "seine" Liste anfangen darf.

Wollen die Omniforen nun doch in den Betriebsrat, so ist es absolut kein Problem mit eine eigene Liste zu erscheinen. Erfüllt diese die formale Anforderungen der Wahlordnung, kann der WV diese Liste nicht ablehnen.

Ehrlich gesagt, ich finde es sehr vernünftig, gerade bei größere Betriebe, wenn man frühzeitig Kolleg*Innen fragt, ob sie bereit wären sich für ein neuen BR aufstellen zu lassen. In unserem Betrieb mit mehr als 500 Beschäftigten, eingesetzt an mehr als 50 Standorte, die nur selten ins Büro kommen, wäre es ein ungeheuren logistischen Kraftakt ausreichend Kandidierenden innerhalb 14 Tage auf einer Liste zu bekommen.

Sobald eine zweite Liste eingereicht ist, findet auch kein Personenwahl sondern eine Listenwahl statt Die Sitze im BR werden dann nach ein vorgeschriebenen Berehnungsverfahren zwischen beide Listen verteilt.

C
Catweazle

15.11.2025 um 18:16 Uhr

Ich finde auch nichts verwerfliches daran frühzeitig mit der Erstellung einer Liste zu beginnen. Das halte ich für sinnvoll.

C
Celistro

15.11.2025 um 18:31 Uhr

Ulli ... sei Dir im Klaren, dass ein BR immer nur seine eigenen Interessen vertritt. Am Ende geht es nicht um das Wohl des Betriebes (nähere Sinn des Wortes: BetriebsRAT), sondern nur darum, wie man Leute ausschließt, die man nicht mag.

Es bleibt Dir nur Stimmung im Betrieb gegen diese Klüngelei zu machen.

C
celestro

15.11.2025 um 22:23 Uhr

@Ulli

Das Wichtigste ist erst einmal, das Du Dich bitte nicht von diesem absolut widerlichen Troll vereinnahmen lassen solltest.

Was die Listenersteller da gemacht haben ist (sofern das alles so der Wahrheit entspricht) zwar nicht schön, aber nicht rechtswidrig.

Wenn da jetzt eine andere Liste "Fairplay" betreibt, ist es möglich, sich sowohl die Kandidaten als auch die Stützunterschriften "auf die eigene Liste zu ziehen".

Wenn Kandidaten und / oder Stützunterschriften auf mehreren Listen auftauchen, muss der WV hingehen und klären, welche Kandidatur / Stützung die jeweiligen Personen aufrechterhalten möchten.

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