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Interne Versetzung - hat jemand Tipps, wie der BR eine korrekte Besetzung nach einer internen Stellenausschreibung erreichen kann?

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Sonja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Betriebsräte, ich möchte einmal folgenden Fall schildern: In unserer Firma wird eine Kollegin aus Altersgründen im Sommer 2008 ausscheiden. Unser BR hat sich bereits im Sommer 2006 (!) bei der Personalabteilung erkundigt, ob es schon Pläne für eine Nachfolge gibt. Die Aussage damals war: Das ist noch viel zu früh. Die gleiche Aussage bekam der BR zwischenzeitlich immer wieder auf seine Nachfragen. Gleichzeitig sind aber auch seit Sommer 2006 massive Gerüchte in Umlauf, dass bereits eine Nachfolgerin (interne Versetzung) bestimmt wurde. Unser BR soll offensichtlich dumm- und hingehalten werden. Unserer Meinung nach wird hier wohl Vetternwirtschaft betrieben, da alle betroffenen Personen „sehr gut miteinander können“. Hat jemand clevere Tips, wie der BR dem entgegenwirken und eine korrekte Besetzung nach einer internen Stellenausschreibung erreichen kann. Vielen Dank schon einmal im voraus.

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Community-Antworten (2)

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carrie

08.11.2007 um 16:50 Uhr

Hallo Nach § 93 BetrVG könnt ihr verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Meist stellt der AG aber trotzdem die Leute ein die er gerne hätte!

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Maja

09.11.2007 um 01:32 Uhr

Sollte sich das Gerücht bewahrheiten, Zustimmung zur Versetzung verweigern und auf interne Stellenausschreibung pochen. Dem BR müssen alle Bewerbungen auf eine ausgeschriebene Stelle, ob intern oder extern, zur Kenntnis gebracht werden. Ist unter den Bewerbern eine schwerbehinderte Person, ist die SBV hinzu zu ziehen, sofern vorhanden.

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