Versetzung
Unser AG hat mehrere eigenständige Firmen. Der Ag möchte aus Gründen von Kurzzeitiger Unterbesetzung MA von einer Firma zu der anderen Firma Zeitgebunden versetzen. Die beiden Betriebsräte werden dabei eingebunden. Ist dieses Rechtlich möglich?
Community-Antworten (4)
12.11.2025 um 09:46 Uhr
Ja, solange es der Arbeitsvertrag, evtl. ein Tarifvertrag oder eine BV dies erlauben und die Mitbestimmung des Betriebsrates eingehalten wird.
12.11.2025 um 10:00 Uhr
könnte ein Problem mit Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Es gibt zwar ein sog. Konzernprivileg, aber ist das ein Konzern? Auch das Problem kann man umgehen, aber dann muss man das auch arbeitsvertraglich entsprechend gestalten
12.11.2025 um 13:00 Uhr
Ist euer Unternehmen ein Konzern mit mehreren Niederlassungen, dann ist es möglich wenn dies im Arbeitsvertrag oder einer BV verankert ist. Wenn nicht und es handelt sich um eigenständige Betriebe- Firmen, sehe ich rechtliche Probleme. Bei einer eigenständigen Firma ist der Arbeitnehmer doch bei dieser Versichert. Wie verhält es sich bei der Versetzung und einen Arbeitsunfall. Ich glaube so wie du den Fall geschildert hast wird dies nicht möglich sein.
12.11.2025 um 14:05 Uhr
Zitat Himbertonie : Der Ag möchte aus Gründen von Kurzzeitiger Unterbesetzung MA von einer Firma zu der anderen Firma Zeitgebunden versetzen. Die beiden Betriebsräte werden dabei eingebunden.
Richtig. Für den BR des abgebenden Betriebes ist es eine Versetzung und für den BR des aufnehmenden Betriebes eine Einstellung. Beides logischerweise gemäß §99 BetrVG.
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