Erstellt am 06.11.2025 um 14:10 Uhr von ganther
1. wenn du nachgerückt bist, dann hast du das Recht alle Unterlagen des BR Sichten zu dürfen. Wenn du nicht nachgerückt bist, dann nicht
2. die Frage verstehe ich nicht ganz. Ihr seid richtig nach dem TV als Lager eingruppiert? Sind die anderen Kollegen auch Lagermitarbeiter? Oder laut TV in gleicher Tarifgruppe?
Erstellt am 06.11.2025 um 15:14 Uhr von celestro
"Wir sind in der Tarifgruppe IG BCE und arbeiten im Lager. In anderen Abteilungen unserer Firma hat der Arbeitgeber aus Kulanz oder weil er es für richtig hält, einige höher eingestuft. Natürlich finden wir im Lager das ungerecht und jeder von uns möchte gleichbehandelt werden."
Es gibt kein generelles Recht auf Gleichbehandlung beim Gehalt. Natürlich darf der AG (oder der Abteilungsleiter) etc. nicht Frauen immer eine Gehaltsstufe niedriger geben. Aber nur weil es in anderen Abteilungen einige höher eingestufte Mitarbeiter gibt, heißt das nicht das man im Lager auch MA höher einstufen muss.
Erstellt am 10.11.2025 um 13:15 Uhr von seehas
Ansonsten könnt ihr euch beim BR beschweren, mit dem Ziel, dass der BR Verhandlungen mit der GF aufnimmt um auch für euch eine Höherstufung zu erreichen. Ein einklagbares Anrecht habt ihr nicht.