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Nachrücker im BR - wer rückt aus welcher Liste für wen nach?

RB
Rote Berta
Jan 2018 bearbeitet

Einen guten Tag an Alle, habe ein großes Problem. Unser BR hat 7 Mitglieder - Listenwahl - 4 Listen Liste 1 - 2 BRM - 5 Ersatzmitglieder Liste 2 - 3 BRM - 3 Ersatzmitglieder Liste 3 - 1 BRM - kein Ersatzmitglied Liste 4 - 1 BRM - kein Ersatzmitglied Das Mitglied aus Liste 3 ist bis Juli 2007 krankheitsbedingt verhindert. Eine Sitzungsteilnahme kann aber generell nicht ausgeschlossen werden - kein Ersatzmitglied. Ersatzmitglied mit der nächsten Höchstzahl kommt aus Liste 2, danach aus Liste 1, dann wieder Liste 2 usw. im ständigen Wechsel. Die Vertretung übernimmt also das Ersatzmitglied aus Liste 2. Das ist alles klar! Wenn aber, und das ist mein Problem, von den 3 BRM aus Liste 2 einer ausfällt, dann kommt das Ersatzmitglied aus Liste 2. Wer vertritt aber nunmehr das fehlende BRM aus Liste 3? Das Ersatzmitglied mit der größten Höchstzahl kommt aus Liste 2, vertritt jetzt in Liste 2 ein BRM. Das Ersatzmitglied mit der nächsten Höchstzahl käme aus Liste 1, vertritt dieses jetzt das BRM aus Liste 3 oder kommen beide Vertretungen aus Liste 2? Ich hoffe Ihr blickt jetzt noch durch und könnt mir helfen. Euere dankbare Rote Berta

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Community-Antworten (7)

J
Jojo

25.10.2006 um 13:43 Uhr

Hallo Berta,

Du hast die Lösung bereits genannt.

Das Ersatzmitglied kommt aus Liste 1.

Jojo

RB
Rote Berta

25.10.2006 um 14:47 Uhr

Hallo Jojo, Danke für die schnelle Antwort. Liste 2 behauptet aber sie würden ständig das BRM von Liste 3 vertreten. Geht das? Gibt es Rechtsprechung dazu? Gruß Rote Berta

J
Jojo

25.10.2006 um 15:48 Uhr

Hallo Berta,

du findest unter § 25 Abs. 24 BetrVG die gesetzliche Regelung.

Gruß

Jojo

L
Lotte

25.10.2006 um 16:44 Uhr

Rote Berta, "Verzwickte Geschichte: man muss sehr genau lesen. DKK schreibt unter BetrVG § 25 RN 27: Wurde die Wahl als Verhältniswahl durchgeführt, d. h. gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 auf Grund mehrerer Vorschlagslisten, werden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie auf der Liste, der das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied angehört, aufgeführt sind. Enthält die Liste, der das zu ersetzende BR-Mitglied angehört, keine Ersatzmitglieder mehr, ist nach Abs. 2 Satz 2 das Ersatzmitglied aus der Vorschlagsliste zu nehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen wäre. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Vorschlagslisten, die bei der Auszählung der BR-Mandate (zunächst) unberücksichtigt blieben, da das Gesetz keinerlei Sperrklausel vorsieht."

Ihr habt aber nicht auch noch § 15 BetrVG zu berücksichtigen?

Ich denke, Liste 2 hat Recht

JoJo, Ein § des BetrVG der 24 Abs. hat? ;-)) Du meintest Abs.2 schätze ich mal

RI
Ramses II

25.10.2006 um 16:55 Uhr

Relativ unanschaulich beschrieben...

"Eine Sitzungsteilnahme kann aber generell nicht ausgeschlossen werden - kein Ersatzmitglied."

Wieso das denn? Wenn ein BRM arbeitsunfähig ist, dann ist ein Ersatzmitglied zu laden, es sei denn das arbeitsunfähige BRM hat dem BRV angezeigt dass es an der Sitzung teilnehmen wird.

Wenn ich das, was Du mit de den Verhinderungen und den Ersatzmitgliedern richtig interpretiere, dann begehst Du einen Denkfehler. Du betrachtest das offensichtlich so, als ob jedes Ersatzmitglied mizt der Wahl sozusagen seine persönliche Höchstzahl bekommen habe. Das ist falsch. Wenn am Kopf der Liste ein BRM ausfällt, dann rücken quasi alle dahinterstehenden (Ersatz)BRM auf und sind damit auf Plätzen mit höheren Höchstzahlen.

Sinnvollerweise sollte man sich nicht auf Namen beziehen, sondern nur auf die Listen. Damit ergibt sich in Deinem Beispiel, dass Liste 1 Anspruch auf 2 Plätze hat, Liste 2 auf 3, Liste 3 auf 1 und Liste 4 auf 1.

Kann nun eine Liste einen Platz nicht besetzen, dann geht dieser Platz auf die LISTE die die 8. Höchstzahl stellt. Wenn dies Liste 2 ist, dann hat Liste 2 damit Anspruch auf 4 Sitze. Diese vier Sitze hat Liste 2 (ich gehe jetzt ganz bewußt nicht auf die Minderheitengeschlechterquote ein, das ist nämlich ein Schmarrn) aus ihren Reihen von oben nach unten zu besetzen. Erst wenn Lite 2 keine 4 BRM mehr besetzen kann, dann wandert dieser Platz auf die Liste mit der 9ten Höchstzahl (also z.B. Liste 1) weiter.

Insofern klingt mir Jojos Beitrag falsch!

S
SchwarzerPeter

25.10.2006 um 17:03 Uhr

Die Berechnung wer für wen wann von welcher Liste "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein. Lösung: Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet immer automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung für den Arbeitgeber (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).

Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/

RB
Rote Berta

26.10.2006 um 15:16 Uhr

Hallo Ramses II, .. kann generell nicht ausgeschlossen werden soll heißen - das BRM fällt nicht ständig aus. Nimmt es an der Sitzung teil sagt es vorher Bescheid, also kein Ersatzmitglied. Meine Frage ist, wird dieses BRM, welches kein Ersatzmitglied in seiner Liste 3 hat, ständig von dem gleichen Ersatzmitglied aus der Liste 2 vertreten? Platz 8 ist Liste 2; Platz 9 ist Liste 1; Platz 10 ist Liste 2; Wenn also ein BRM in Liste 2 fehlt, wird Platz 10 als Ersatz geladen und Platz 8 wird für das BRM von Liste 3 geladen. Was ist aber nun mit Platz9 von Liste 1? Müßte er nicht geladen werden an Stelle von Platz 10? Die immer noch ratlose Rote Berta

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