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Ersatzmitglied auch bei "abgewählter" Liste

W
Waschenworkbar
Okt 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei unserer Betriebsratswahl sind mehrere Listen angetreten. Davon sind zwei Listen (B & C) im Betriebsrat vertreten, Liste C hat keine Ersatzmitglieder auf Ihrer Vorschlagsliste.

Was passiert, wenn ein Mitglied von Liste C verhindert ist oder ausscheidet? Wird das Ersatzmitglied nur von den im Betriebsrat vertretenen Listen (also hier B) bestimmt oder von allen (auch "abgewählten") Listen, die zur Wahl angetreten sind und mindestens eine Stimme erhalten haben (Also aus Listen A, B, D, ...)?

Viele Grüße und Danke im Voraus

23703

Community-Antworten (3)

M
Meph1977

21.10.2025 um 14:43 Uhr

Zitat: "werden die Ersatzmitglieder unter entsprechender Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde (§ 25 Abs. 2 S. 1 bis 3 BetrVG)."

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/ersatzmitglieder

C
celestro

21.10.2025 um 14:46 Uhr

nochmal etwas deutlicher zu Deienr Frage:

"Wird das Ersatzmitglied nur von den im Betriebsrat vertretenen Listen (also hier B) bestimmt"

Nein!

"oder von allen (auch "abgewählten") Listen, die zur Wahl angetreten sind und mindestens eine Stimme erhalten haben (Also aus Listen A, B, D, ...)?"

Ja! Hier muss der BRV ganz genau hingucken. Es kann durchaus sein, dass bei einem sogenannten "Listensprung" eine Liste zum Zuge kommen KÖNNTE, die bislang keinen Sitz im Gremium hat.

W
Waschenworkbar

21.10.2025 um 18:54 Uhr

Danke Dir @celestro!

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