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Freistellung für Arbeitsgerichtstermin

A
AnnaB
Okt 2025 bearbeitet

Mahlzeit Kollegen,

unser AG hat eine durch BV zugesicherte Prämie stark gekürzt. Einige haben dagegen geklagt. Nun kam die Ladung vom Gericht. Wir müssen nicht anwesend sein, da wir durch einen Anwalt vertreten werden. Wir können aber und würden auch gerne.

Der Arbeitgeber muss uns dafür freistellen... die Frage ist: bezahlt oder unbezahlt?

Danke + Grüße

29709

Community-Antworten (9)

R
rtjum

15.10.2025 um 15:08 Uhr

wo steht, dass der AG euch dafür freistellen muss? Wenn ihr nicht vom Gericht geladen seid, dann ist das Privatvergnügen also Urlaub oder Stundenabbau.

A
AnnaB

15.10.2025 um 15:31 Uhr

also da steht "Wenn Sie nicht zum Termin erscheinen und sich auch nicht durch eine gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG berechtigte Person vertreten lassen"

C
celestro

15.10.2025 um 18:47 Uhr

sehe ich auch so ... der AG muss hier rein gar nichts. Die Personen, die den Termin besuchen möchten können Urlaub einreichen oder Stunden abbauen. Aber ein Recht auf Freistellung für den Termin kann ich nicht erkennen (woher das kommen sollte).

C
celestro

16.10.2025 um 00:37 Uhr

Lesen und Verstehen ist nicht des Trolls Stärke!

H
hamsterpups

16.10.2025 um 10:46 Uhr

Wer ist denn "wir"? Die BR-Mitglieder? Und wer hat die Ladung bekommen? Die Mitarbeiter, die geklagt haben oder seid ihr selbst betroffen? Der AG muss euch nur bezahlt freistellen, wenn euer persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet wurde - als Kläger oder Beklagter. Bei der Ladung als Zeuge erhaltet ihr eine Entschädigung vom Gericht.

M
Meph1977

16.10.2025 um 12:31 Uhr

Wenn kein erscheinen angeordnet wurde sehe ich kein Pflicht zur Lohnfortzahlung oder Freistellung weil die Person nicht verhindert ist. Ansonsten hätte ich folgenden Link für die TE.

https://www.huth-schimpke.de/urlaub-fuer-gerichtstermin/

OH
Olav HB

20.10.2025 um 11:20 Uhr

Ich sehe das etwas anders.

Auch wenn das Gericht nicht geladen hat, weil es eine anwaltliche Vertretung gibt, so kann der BR es durchaus für erforderlich halten die Sitzung als Publikum zu besuchen. Argument hierfür wäre, dass so die Information die bei der Sitzung auf dem Tisch kommt direkt auch beim BR landet und es kein Informationsverlust durch die Kommunikation mit dem Anwalt gibt. Ich halte es für durchaus denkbar, dass der AG, bzw. seine Rechtsvertretung, in der Sitzung ganz nebenbei etwas sagt, was für den Anwalt nicht so relevant erscheint, beim BR aber ein Alarm auslöst. Solche Momente gehen dann aber in der Kommunikation mit dem Anwalt unter.

Das nicht der ganze BR zur Sitzung muss, sondern nur BRV und eine zweite Person halte ich dagegen wieder für vertretbar.

Alternativ kann der Anwalt natürlich auch das Gericht bitten "persönliches Erscheinen des BRV" anzuordnen. Dann gibt es gar kein Streit.

C
celestro

20.10.2025 um 13:24 Uhr

"Ich sehe das etwas anders."

Das kannst Du gerne machen, aber rechtlich ist die Sache eben eindeutig. Wir hatten den Fall bei uns auch schon und unser Anwalt hat uns da gesagt: "Gericht hat die Teilnahme des BRV nicht angeordnet, also Freizeit!"

D
DummerHund

20.10.2025 um 20:25 Uhr

Da bin ich ganz bei celestro. Hält ein Anwalt irgend etwas auf dem Gerichtstermin nicht für so relevant sollte man sich eher Gedanken um den Anwalt gemacht werden. Dies kann nicht zu lasten des AG gehen.

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