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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BAG Urteil finden

S
Seppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe im Fitting eine Urteil gefunden das ich mir gerne anschauen würde. Hierbei handelt es sich um BAG 16.8.77 Hätte schon gegoogelt, kann leider das Urteil nicht finden. Auf der Homepage des BAG sind Entscheidungen nur 4 Jahre zurück abrufbar.

Hat jemand eine Idee wo ich das Urteil herbekomme ? Kann mir jemand sagen ob es sich bei BAG 16.8.77 um ein Datum handelt, oder ob dies nur ein Aktenzeichen ist ?

Mfg

94307

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

02.05.2010 um 13:30 Uhr

Seppi, ohne Az. sicher kaum zu finden. Gib mal § und Rn von Fitting.

F
Former

02.05.2010 um 13:32 Uhr

handelt sich um ein Datum

um welches Thema/ bzw. Entscheidung gehts

S
Seppi

02.05.2010 um 13:52 Uhr

Hallo,

es handelt sich um de § 32 BetrVG. Der SchwbVertr. steht jedoch kein Mitbestimmungsrecht zu; diese übt allein der BR as (BAG 16.8.77 AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG; DKK-Wedde Rn1; GK-Raab Rn9

Seite 593 Fitting Auflage 25

E
Erwin

02.05.2010 um 14:04 Uhr

wer sagt das Gegenteil? Dass die SBV nur beratendes Teilnahme recht hat steht doch so im Gesetz.

Aber die Einwände/ Hinweise der SBV in BR Gremien hat der BR ernsthaft in seine Entscheidung einzubezihen. Weiter, Erachtet sie einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten oder ist sie entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht beteiligt worden, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen; § 35 BetrVG gilt entsprechend. Die Aussetzung von Beschlüssen hat keine Verlängerung einer Frist zur Folge.

S
Seppi

02.05.2010 um 14:32 Uhr

Hallo,

würde mir aber immer noch gerne das Urteil ansehen

F
Former

02.05.2010 um 15:14 Uhr

probiers mal damit

auch ein programm, das nach § 40 betrVG beschlossen werden könnte, angeschafft zu werden

http://recht.lexisnexis.de/rechtsgebiete/arbeits-und-sozialrecht-3/

E
Erwin

02.05.2010 um 23:18 Uhr

Warum man ein Urteil welche den ganz klaren Gesetzes bestätigt unbedingt lesen will ??? Aber, du kannst das BAG anschreiben und dir dort das Urteil anfordern, gegen €€€€€

Oder aus der JURA-DB es heraussuchen auch gegen €€€€

Den Grund/ Sinn warum du es unbedint lesen willst hat Du ja nicht geschrieben. Sonst würde vielleicht sich jemand melden der es hat

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