Erstellt am 02.05.2010 um 11:30 Uhr von ridgeback
Seppi,
ohne Az. sicher kaum zu finden.
Gib mal § und Rn von Fitting.
Erstellt am 02.05.2010 um 11:32 Uhr von Former
handelt sich um ein Datum
um welches Thema/ bzw. Entscheidung gehts
Erstellt am 02.05.2010 um 11:52 Uhr von Seppi
Hallo,
es handelt sich um de § 32 BetrVG.
Der SchwbVertr. steht jedoch kein Mitbestimmungsrecht zu; diese übt allein der BR as (BAG 16.8.77 AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG; DKK-Wedde Rn1; GK-Raab Rn9
Seite 593 Fitting Auflage 25
Erstellt am 02.05.2010 um 12:04 Uhr von erwin
wer sagt das Gegenteil? Dass die SBV nur beratendes Teilnahme recht hat steht doch so im Gesetz.
Aber die Einwände/ Hinweise der SBV in BR Gremien hat der BR ernsthaft in seine Entscheidung einzubezihen. Weiter,
Erachtet sie einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten oder ist sie entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht beteiligt worden, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen; § 35 BetrVG gilt entsprechend. Die Aussetzung von Beschlüssen hat keine Verlängerung einer Frist zur Folge.
Erstellt am 02.05.2010 um 12:32 Uhr von Seppi
Hallo,
würde mir aber immer noch gerne das Urteil ansehen
Erstellt am 02.05.2010 um 13:14 Uhr von Former
probiers mal damit
auch ein programm, das nach § 40 betrVG beschlossen werden könnte, angeschafft zu werden
http://recht.lexisnexis.de/rechtsgebiete/arbeits-und-sozialrecht-3/
Erstellt am 02.05.2010 um 21:18 Uhr von erwin
Warum man ein Urteil welche den ganz klaren Gesetzes bestätigt unbedingt lesen will ???
Aber, du kannst das BAG anschreiben und dir dort das Urteil anfordern, gegen €€€€€
Oder aus der JURA-DB es heraussuchen auch gegen €€€€
Den Grund/ Sinn warum du es unbedint lesen willst hat Du ja nicht geschrieben. Sonst würde vielleicht sich jemand melden der es hat