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Wahlvorstand Infos an die Belegschaft

T
Tripple
Okt 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

muss die Belegschaft über die Wahl des Wahlvorstandes informiert werden? Muss die Belegschaft informiert werden dass die Betriebsratswahlen anstehen und man sich aufstellen lassen kann als Kandidat?

LG

89808

Community-Antworten (8)

C
Catweazle

05.10.2025 um 16:25 Uhr

Gibt es schon einen BR?

T
Tripple

05.10.2025 um 18:03 Uhr

Ja, den gibt es.

C
Catweazle

05.10.2025 um 18:59 Uhr

Der BR bestellt den Wahlvorstand per Beschluss. Es muss nur der Arbeitgeber informiert werden. Dir Mitarbeiter müssen unbedingt über die BR-Wahl informiert werden. Jeder muss die Möglichkeit haben zu kandidieren. Der Wahlvorstand sollte sich unbedingt Schulen.

M
Muschelschubser

06.10.2025 um 11:40 Uhr

Der Hinweis mit der Schulung ist im Zusammenhang mit Wahlen immer der wertvollste.

Es gibt so viel Fallstricke, die eine Wahl anfechtbar machen. Ein Jurist findet glaube ich bei jeder Wahl einen Haken, den man aufgreifen könnte. Die Lehrgänge sind richtig gut, und man ist gerade bei solchen Fragen absolut sattelfest.

Zur Frage: Ja, die Belegschaft muss informiert werden. Mit Erlass des Wahlausschreibens wird dieses öffentlich gemacht. Über die Wählerlisten erfahren sie, wer wählbar ist. Und auch Informationen zu wichtigen Terminen, Fristen und zur korrekten Einreichung von Vorschlagslisten sind unumgänglich.

Das ist aber nur die Ultrakurzfassung. Man kann sich im Internet die WO und sicher auch Seminarunterlagen herunterladen.

Aus meiner Sicht ist aber der Beschluss über einen Seminarbesuch unumgänglich.

T
Tripple

06.10.2025 um 13:05 Uhr

Danke für die Antworten

@Muschelschubser du bist schon ein paar Schritte weiter. Mir ging es rein um die Wahl des Wahlausschusses. Ich finde es ungünstig, wenn der Betriebsrat diesen alleine bestellt ohne dass die Belegschaft die Möglichkeit hatte diesen neutraler zu besetzen.

Habe jetzt verstanden, dass wenn es einen BR gibt, dieser entscheidet wie er bestellt wird und nur dort wo es noch keinen BR gibt die Belegschaft mit einbezogen wird.

C
celestro

06.10.2025 um 13:33 Uhr

Korrekt ... der BR ist frei darin, wie der WV bestellt wird. Das heißt aber natürlich auch ... er kann einen Aufruf starten, das sich interessierte Personen melden können.

OH
Olav HB

08.10.2025 um 11:25 Uhr

@Tripple

Nur beim aller ersten BR-Wahl wird in eine Betriebsversammlung einen Wahlvorstand gewählt. Da wird dann auch festgelegt, wer in diesem Fall der Vorsitzender ist. Sobald es einen BR gibt, beruft dieser den Wahlvorstand und legt den Vorsitzenden fest. Das ist so im BetrVG bzw. der Wahlordnung vorgesehen.

Die Befürchtung, ein WV könnte parteiisch sein, ist zwar nachvollziehbar, aber in der Regel völlig unbegründet. Entgegen die Entscheidungen des BR sind die Entscheidungen des WV an ziemlich genaue Vorgaben der Wahlordnung gebunden. Es obliegt, als Beispiel, nicht den Wahlvorstand zu entscheiden ob die Leute auf eine Vorschlagliste geeignet sind bzw. die korrekte (gewerkschafts)politische Gesinnung haben. Ist der Vorschlag formal korrekt und mit ausreichend Stützunterschriften versehen, hat der WV diese Liste zuzulassen, auch wenn es vielleicht nach Meinung des WV alles "Böse Menschen" auf der Liste sind. Hält sich der WV nicht an der Wahlordnung, wird ein Gericht die Wahl sofort einkassieren.

Wichtig ist, dass der WV nur an einem Beschluss des BR gebunden ist, und zwar die des Vorsitzenden, ansonsten kann der BR beschließen was sie möchte, der WV trifft eigene Entscheidungen und tut gut daran diese entsprechend zu dokumentieren.

T
takkus

08.10.2025 um 11:31 Uhr

"Ich finde es ungünstig, wenn der Betriebsrat diesen alleine bestellt ohne dass die Belegschaft die Möglichkeit hatte diesen neutraler zu besetzen."-> so will es aber das Gesetz. Bin da ganz bei celestro: "..er kann einen Aufruf starten, das sich interessierte Personen melden können." So machen wir das immer vor den Wahlen. In der BetrVers im Oktober und per Flyer bzw. über unseren Kanal in der FirmenApp.

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