W.A.F. LogoSeminare

Tarif & Co

P
Pfifferlinge123
Sep 2025 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

nach langem prüfen etc. hat der BR einen BV zur Gehaltsanpassung nach TVöD B und -V zugestimmt, mit einem fixen Datum.

Wir haben eine Umstellung von einem Tarif in den anderen noch nie gemacht. Ein Anwalt ist hi zugezogen, der lässt sich jedoch Zeit.

Der AG hat jetzt entschieden alle Überstunden der MA zum Datum X auszubezahlen, dabei wurde mit dem BR gesprochen nach Lösungen zu suchen, wie mit den Überstunden umgegangen wird, die Klausel der Überstunden Auszahlung wurde auch aus der BV raus genommen.

Jetzt steht das Datum X vor der Tür und der AG hat den MA mitgeteilt, was mit den Überstunden ist, das es eine neue BV gibt (diese nicht zur Verfügung gestellt) weiter haben die MA noch keinerlei Informationen bekommen wie sie Eingruppiert sind.

Dürfen wir als BR die Eingruppierungen prüfen? Einige sollen wohl in die richtige Eingruppierung im TVöD kommen, jedoch in die Erfahrungsstufe 1 trotz einschlägiger Berufserfahrung.

Vielen Dank

Pfifferlinge

30101

Community-Antworten (1)

R
rtjum

29.09.2025 um 12:30 Uhr

was ist ein BB? seid ihr denn tarifgebunden?

"Dürfen wir als BR die Eingruppierungen prüfen? " natürlich, der AG muss Euch zu jeder einzelnen anhören, siehe BetrVG §95

Ihre Antwort