Niederschrift von Betriebsratssitzungen
Wie umfangreich, inhaltlich detailliert und plausibel dargestellt muss eine Niederschrift einer Betriebsratssitzung sein?
Community-Antworten (2)
17.09.2025 um 00:06 Uhr
§34 Nummer 1 Satz 1 BetrVG: "Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält."
Das MUSS in der Niederschrift stehen ... alles andere KANN rein ... wie detailliert ihr das aufschreibt, ist Eure Entscheidung.
17.09.2025 um 10:33 Uhr
So umfangreich, dass keine Fragen offenbleiben. So knapp, dass keine Fallstricke entstehen.
MUSS-Informationen siehe celestro, nebst Datum, Unterschrift BRV/weiteres BRM und Anwesenheitsliste.
Ich kenne Leute die zu Romanen neigen, das wirft hinterher manchmal mehr Fragen auf als vorher. Insofern kann man alles weitere durchaus im Telegrammstil halten, solange inhaltlich das wesentliche enthalten ist.
Man darf ja nicht vergessen, dass die Protokolle u.U. für die Beweisfindung herangezogen werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Also kommt es eher auf klare Formulierungen als auf lange Schachtelsätze an.
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