Pflicht zu kommen --> Ist das rechtens
Hallo liebe BR Freunde,
ich habe folgenden Fall: Eine Kollegin hatte an einem Mittwoch, Ihren freien Tag in der Woche. Nun sagte Ihr die Vorgesetzte, dass Sie zu einer Schulung von 18:30 Uhr - 20 Uhr kommen muss. Dies sei eine Pflichtveranstaltung und Sie müsse auch an Ihrem freien Tag kommen.
Nun meine Frage an Euch: Laut meinem Wissenstand, muss die Mitarbeiterin mindestens vier Stunden arbeiten, sonst ist dies nicht rechtens. Stimmt dies? Kann man so etwas überhaupt zur Pflicht am freien Tag machen?
Bitte um Feedback. Danke.
Gruß Hansen
P.S.: Bitte bei den Antworten mich nicht beleidigen, dass ist nicht die feine englische Art.
Community-Antworten (9)
15.09.2025 um 10:34 Uhr
Etwas vereinfacht gesagt: Nein, wer frei hat hat frei. Wenn Cheffe möchte, dass MA an diesem Tag an einer Schulung teilnehmen, muss er das entspechend im Dienstplan einpflegen.
Und in Bezug auf den Umgang mit Trollen: Ein lieber Freund sagte mir vor viele, viele Jahre einmal folgendes "Wenn jemand dich persönlich angreift, zeigt er nur, dass er keine sachliche Argumente mehr hat. Er gesteht de facto seine Niederlage" Lasse Dich also von Trollen einfach nicht ins Bockshorn jagen, sie sind die Aufregung nicht wert.
15.09.2025 um 11:07 Uhr
Hallo,
und jetzt nehmen wir einmal an. Die Mitarbeiterin hat schon von 11- 17 Uhr gearbeitet und soll dann um 18:30 Uhr wieder kommen. Ist das rechtens?
Gruß Hansen
15.09.2025 um 11:56 Uhr
Man kann solche Schulungen selten so legen, das es für alle passt. Ich wüsste nicht, was daran nicht rechtens sein sollte.
P.S. es geht um die Person, die von 11-17 Uhr gearbeitet hat
15.09.2025 um 12:15 Uhr
Zumindest dürfen Schulung und gearbeitete Zeit in Summe nicht die Höchstarbeitszeit übersteigen, oder die anschließende Ruhezeit verkürzen.
Dass ein Arbeitstag sich in 2 Blöcken aufteilt, ist durchaus zulässig. Ich habe schon von Pflegeeinrichtungen gehört, wo das völlig normale Praxis ist. Da ist ein Seminarbeginn einige Stunden nach Feierabend leider ebenso denkbar.
16.09.2025 um 09:22 Uhr
Hallo Hansen. Die Nachrichten von Celistro kannst du ignorieren (und am besten melden), das ist unser Forumstroll, aber bitte nicht mit Celestro verwechseln.
16.09.2025 um 09:25 Uhr
Hallo ! Das ist ja überhaupt nicht das Problem. Schulung ist ja super. Nur das man an seinem freien Tag vielleicht auch andere Dinge auf dem Zettel hat, dürfte jedem in der Runde wohl bewusst sein.
Es sei denn man hat keine Freunde, Bekannte oder Familie, dann könnte man wirklich jeden Tag zur Arbeit gehen.
Gruß Hansen
P.S.: Schön das wieder in diesem Forum Stress macht. Klasse.
16.09.2025 um 10:22 Uhr
@Hansen
Das Forum ist super. Der Troll "celistro" (nicht zu verwechseln mit "Celestro") ist der jenige, der hier die Threads stört und den Menschen die Lust am Schreiben nimmt.
Also bitte ignorieren nach dem Motto "Don't feed the troll" - da fahren wir alle am besten mit.
16.09.2025 um 10:32 Uhr
"Was ist jetzt schon wieder das Problem, an einer Schulung teilzunehmen?!"
Statt Deinen Blutdruck zu sehr in die Höhe zu treiben, solltest Du vielleicht einfach mal in Ruhe den Startpost lesen und verstehen. Jemand ist unsicher und stellt Fragen ... das ist nichts schlechtes, im Gegenteil!
16.09.2025 um 18:35 Uhr
Ein bereits genehmigter Dienstplan kann in beiderseitigem Einverständnis geändert werden. Überstunden , die vermutlich anfallen würden, sollte die Mitarbeiterin in ihrem freien Tag arbeiten gehen, sind Mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, ebenso eine Änderung des Dienstplanes. Das Ansinnen seitens von Vorgesetzten, dass man an seinem freiem Tag zu einer Fortbildung gehen muss kenn ich persönlich sehr gut. Ich gehe an einem geplanten freien Tag nicht zu einer Fortbildung, schon gar nicht wenn ich anderweitige Termine habe. Es gab deshalb schon Androhungen einer Abmahnung oder anderer Konsequenzen. Bis heute habe ich weder eine Abmahnung erhalten, die Konsequenzen waren, dass meine Chefs mich nicht mehr ganz so gern haben und ich nicht mehr genötigt werde einen geplanten freien Tag für die Arbeit zu opfern.
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