Ersatzmitglied lehnt Einladung ab - da er seiner "Pflicht zur Arbeitsleistung" nachkommen will?
Hallo nochmal :-)
Da ein regulär gewähltes Mitglied des neuen Betriebsrats an der konst. Sitzung krank ist, haben wir das Ersatzmitglied eingeladen. Dieser wird aber nicht zur Sitzung kommen, da er seiner "Pflicht zur Arbeitsleistung" nachkommen will. (und das obwohl der Chef bereits mitgeteilt hat, dass er ohne Probleme für den betreffenden Tag freigestellt wird). Ich denke es geht eher darum, dass er nicht kommen will, weil er angesäuert ist, weil "seine" Liste nicht so viele Stimmen bekommen hat, als erwartet.
Ist dieses Verhalten rechtens? Oder kommt es einer Ablehung der Wahl gleich?
Ich habe keine Lust da zu intervenieren, würde mich einfach mal interessieren. Persönlich finde ich dieses Verhalten eh unter aller Sa*** :o)
lg
Community-Antworten (2)
08.03.2010 um 23:37 Uhr
Den Ersatzmitglied fragen ob er das Mandat Ersatzmitglied niederlegen will! Wenn nicht ihn, dann dazu auffordern seine gewählte Pflicht nach zu kommen!
09.03.2010 um 08:03 Uhr
Wenn das Ersatzmitglied wirklich nicht kommen will darf auch der nächst folgende nicht eingeladen werden, da ja kein wirklicher Verhinderungsgrund vorliegt. Und wie Brumbär auch richtig schreibt soll er sein Mandat niederlegen und einem anderen BR eine Chance geben. Wäre m.E. nur fair.
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