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Krankengeld und BR-Arbeit

S
Schlaumeier38
Sep 2025 bearbeitet

Hallo

kann man Krankengeld bekommen und BR-Arbeit machen und diese dann bezahlt bekommen?

307014

Community-Antworten (14)

OH
Olav HB

15.09.2025 um 10:28 Uhr

Ja und Nein.

Wenn derjenige nicht nach §38 BetrVG freigestellt ist, kann er während einer Erkrankung problemlos sein Mandat weiter wahrnehmen. Die AU bezieht sich auf seine normale Tätigkeit und das BR-Amt ist ein Ehrenamt. Bezahlt wird man aber dann für die Stunden nicht, denn die Regelung ist, dass der AG, wenn man seine normale Arbeit nachgeht, den MA hierfür freizustellen hat.

Etwas anders ist das, wenn jemand nach §38 BetrVG freigestellt ist. Das BAG hat geurteilt, dass dann der normale, regelmäßigen Arbeit im Betrieb von ein normalen regelmäßigen Arbeit im BR quasi ersetzt wird. Urteilt ein Arzt dann, dass man seine Arbeit nicht nachgehen kann, ruht zwingend auch das Mandat im BR. Das ist wichtig zu berücksichtigen wenn es um Sitzungen und Beschlüsse geht. Alle Beschlüsse die unter aktiven beteiligung des Erkrankten genommen werden sind unwirksam.

Generell würde ich aber raten, wer Krank ist sollte sich darauf konzentrieren wieder gesund zu werden und gut überlegen, ob die BR-Tätigkeit dazu förderlich ist.

S
Schlaumeier38

15.09.2025 um 10:56 Uhr

also es geht um nicht dauerhaft freigestellenten BR Krankengeld und zusätzlich nich die Stunden die er BR-Arbeit macht!

R
rtjum

15.09.2025 um 11:51 Uhr

wenn er vom AG die Stunden gut geschrieben bekommt, dann steht ihm für die Zeit kein Krankengeld zu.

M
Muschelschubser

15.09.2025 um 12:23 Uhr

In dem Fall ist Arbeitsunfähigkeit nicht gleich Mandatsunfähigkeit.

Ich wäre da aber vorsichtig. Wenn Du zum Beispiel körperliche Arbeit leistest und die AU Dich daran hindert (z.B. Fraktur), spricht sicher nichts dagegen, sein Mandat auszuüben.

Wenn Du aber kaufmännischer Angestellter bist, ist die Belastung im Betrieb wohl vergleichbar mit der Belastung in der BR-Sitzung. In dem Fall würde ich auch von der BR-Arbeit Abstand nehmen, bevor der AG Deine AU in Frage stellt und Du Dir einen arbeitsrechtlichen Fallstrick baust. In dem Zusammenhang solltest Du Dir auch sicher sein, dass die BR-Arbeit die Genesung nicht gefährdet.

Wenn Du nicht nach §38 freigestellt bist, dann dürfte es für die BR-Arbeit eigentlich keine Zeitgutschrift geben. In dem Fall würdest Du nach §37 von Deiner originären Arbeit freigestellt werden, was in diesem Fall aber obsolet ist, weil Du eh zu Hause bist. Ansonsten könnte man das als unerlaubte Vorteilsnahme interpretieren.

OH
Olav HB

15.09.2025 um 13:28 Uhr

@Muschelschubser: Es gibt ein BAG Urteil worin man zum Ergebnis kommt, dass bei eine Freistellung nach §38 BetrVG eine AU bedeutet, dass man sein Mandat in der Zeit nicht wahrnehmen kann. (Leitsatz 1 ABR 5/19: Während der Dauer einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.)

Demnach, nur bei nicht nach §38 BetrVG freigestellte BRM kommt eine Wahrnehmung des Mandats in Frage und obliegt die individuelle Entscheidung des BRM.

C
celestro

15.09.2025 um 13:40 Uhr

@Olav HB

"Ja und Nein."

Wieso Ja und Nein? Deine Ausführungen kommen zum Schluss "Nein" und "Nein".

M
Muschelschubser

15.09.2025 um 13:43 Uhr

@Olav HB Völlig korrekt, zieht hier aber nicht.

Zitat Schlaumeier38: "also es geht um nicht dauerhaft freigestellenten BR"

OH
Olav HB

15.09.2025 um 14:00 Uhr

@Celestro: Ja, weil unter bestimmte Bedingungen kann das Mandat weiter ausgeführt werden und nein, weil es hierfür kein Zeitgutschrift (oder Bezahlung) gibt.

@ Muschelschubser: Ich bezog mich auf Dein vorletzter Absatz, worin Du §38 erwähnt hast. Wollte nur, dass klar ist, dass bei diese Freistellung das Mandat nicht wahrgenommen werden kann.

S
Schlaumeier38

15.09.2025 um 15:07 Uhr

bei keine Erklärung ob er darf oder nicht. Bitte beim Thema bleiben und auf die Frage antworten.

Kann er dafür eine Zeitgutschrift bekommen oder nicht! Das war die Frage!

G
ganther

15.09.2025 um 15:09 Uhr

ich hoffe aber das die Ausgangsfrage nicht so gemeint, dass der Kollege nicht auf der einen Seite von der Krankenkasse Krankengeld bezieht und nebenher noch Geld vom AG als BR bekommen möchte. Das wäre für mich schräg

S
Schlaumeier38

15.09.2025 um 15:47 Uhr

nicht möchte, sondern Stunden bekommt und die später ausgezahlt werden

OH
Olav HB

15.09.2025 um 16:29 Uhr

@Schlaumeier: NEIN es gibt KEIN Zeitgutschrift für BR Arbeit während eine AU, die Ausführungen geben dafür die Grundlage.

G
ganther

16.09.2025 um 12:39 Uhr

@Schlaumeier ich hatte es anderes gehofft, sorry das enttäuscht mich nun doch sehr!

S
Schlaumeier38

16.09.2025 um 14:13 Uhr

noch mehr enttäuscht es micn das der AG es mitmacht und keine Konzequenzen zieht!

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