Wechsel des Geschäftsführers
Muss der Betriebsrat vorab informiert werden vom Vorstand wenn er sich vom Geschäftsführer trennt und es einen neuen gibt?
Community-Antworten (4)
09.09.2025 um 13:51 Uhr
Definiere "vorab"!
Davon abgesehen:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/leitende-angestellte
daraus:
"Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten sind dem Betriebsrat vom Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen (§ 105 BetrVG). Rechtzeitig heißt in diesem Falle, dass die Mitteilung zu einem Zeitpunkt erfolgen muss, zu dem der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, sich vor Durchführung der Maßnahme zu äußern."
09.09.2025 um 23:35 Uhr
nur ist ein GF kein leidenender Angestellter, sondern der AG, da er Organ der Gesellschaft ist.
10.09.2025 um 00:38 Uhr
Auf deutsch übersetzt, ein BR hat null Mitspracherecht, zu Recht, übersteigt die geistige Fähigkeit um Längen.
10.09.2025 um 08:38 Uhr
"Auf deutsch übersetzt, ein BR hat null Mitspracherecht, zu Recht, übersteigt die geistige Fähigkeit um Längen."
Als praktisch genau das was du zuhause und auf der Arbeit hast ??????
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