W.A.F. LogoSeminare

Wechsel des Geschäftsführers

F
Fringsejeck
Sep 2025 bearbeitet

Muss der Betriebsrat vorab informiert werden vom Vorstand wenn er sich vom Geschäftsführer trennt und es einen neuen gibt?

25304

Community-Antworten (4)

C
celestro

09.09.2025 um 13:51 Uhr

Definiere "vorab"!

Davon abgesehen:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/leitende-angestellte

daraus:

"Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten sind dem Betriebsrat vom Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen (§ 105 BetrVG). Rechtzeitig heißt in diesem Falle, dass die Mitteilung zu einem Zeitpunkt erfolgen muss, zu dem der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, sich vor Durchführung der Maßnahme zu äußern."

S
Schlaumeier38

09.09.2025 um 23:35 Uhr

nur ist ein GF kein leidenender Angestellter, sondern der AG, da er Organ der Gesellschaft ist.

K
Kundenbetreuer

10.09.2025 um 00:38 Uhr

Auf deutsch übersetzt, ein BR hat null Mitspracherecht, zu Recht, übersteigt die geistige Fähigkeit um Längen.

A
Andi67

10.09.2025 um 08:38 Uhr

"Auf deutsch übersetzt, ein BR hat null Mitspracherecht, zu Recht, übersteigt die geistige Fähigkeit um Längen."

Als praktisch genau das was du zuhause und auf der Arbeit hast ??????

Ihre Antwort