Minus Stunden durch Krankheit
Ich arbeite gesundheitsbefingt nur 20 Stunden in der Woche. Durch betriebliche Änderungen arbeiten wir im Spätdienst jetzt 8 Stunden. Im August war ich 1 Woche und 2 Tage krank. In diesen 7 Tagen hätte ich laut Dienstplan 3 Tage mit 8 Stunden gearbeitet. Da diese 3 Tage auf dem Zeit Konto jetzt nur mit 4 stunden berücksichtigt wurden habe ich den Monat mit minus Stunden abgeschlossen. Ist das rechtens? Oder hätten die 3 Tage mit den 8 Stunden berücksichtigt werden müssen die ich ohne die Krankheit gearbeitet hätte?
Community-Antworten (5)
08.09.2025 um 22:47 Uhr
"Ist das rechtens?"
Meines Erachtens nach nicht.
"Oder hätten die 3 Tage mit den 8 Stunden berücksichtigt werden müssen die ich ohne die Krankheit gearbeitet hätte?"
Steht eigentlich so im Gesetz. Daher mal nachfragen, wieso die auf 4 Stunden kommen.
P.S. Wieso warst Du mit 24 Stunden geplant, wenn Du nur 20 Stunden arbeitest?
09.09.2025 um 00:55 Uhr
Ich war krank vom 14. bis 22. August. Die 3 geplanten Tage waren Freitag der 15., Montag der 18. und Mittwoch der 19. August. Das Wochenende danach hatte ich wie geplant einen kurzen Dienst und ab dem 25. Urlaub. In der Zeit vom 1. bis zum 13. und dem Wochenende vor dem Urlaub hatte ich 44,5 Stunden gearbeitet. Nach der Abrechnung habe ich im August jetzt 7,5 Stunden minus gemacht ... Die 4 Stunden haben die genommen wie beim Urlaub auch, wegen dem 20 Stunden Vertrag. ??♀️ Ich bin auch der Meinung das es 8 sein müssen, aber ich weiß nicht mit welchen rechtlichen Grundlagen ich argumentieren kann. Für mich war ja schon neu das nur diese 3 Tage berücksichtigt werden, da die anderen 4 als Frei im Dienstplan standen. Ich dachte ich bekomme für alle 7 Tage jeweils 4 Stunden.
09.09.2025 um 09:37 Uhr
Krankheitstage werden mit der individuellen Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden berechnet, die ein Arbeitnehmer an diesem Tag hätte arbeiten müssen. Grundlage ist dabei das Entgeltausfallprinzip, nach dem Arbeitnehmer so gestellt werden sollen, als hätten sie gearbeitet. In regelmäßigen Arbeitszeitmodellen wird die vertraglich vereinbarte Stundenanzahl für den betreffenden Tag zugrunde gelegt. Bei Schichtplänen wird die geplante Schicht berücksichtigt, während bei ungleichmäßiger Verteilung oder Teilzeit die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten Monate die Bemessungsgrundlage bildet. Und deine durchschnittliche Arbeitszeit sind 20h/Woche...
Gesetzliche Regelung: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sieht vor, dass für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit kein Nachteil für Sie entstehen darf.
Wenn du also immer mehr als 4 Stunden pro Tag arbeitest, weil deine 20 Wochenstunden nicht auf 5 Tage verplant werden, musst du auch die Anzahl der vereinbarten Arbeitsstunden bezahlt bekommen. Wir geben immer den Satz weiter - Krank zählt wie gearbeitet - also das, was im Dienstplan steht wird angerechnet. Frage einfach, wo das steht, dass sie dir für Kranktage Minusstunden geben können.
09.09.2025 um 12:25 Uhr
Manchmal wünscht man anderen Forumsteilnehmern was, was eigentlich gegen den Menschenverstand ist. Es gibt, falls nicht bekannt, Arbeitnehmer, die wirklich erkranken. Diesen zu unterstellen was abgreifen zu wollen ist eine Frechheit. Eher ist eine Frechheit, dass hier ein Arbeitgeber Gesetze ignoriert und abgreifen will. Hier schafft sich D ab. Eine auch sehr große Frechheit ist dein Name. Wenn du mal die Geschichte der Gewerkschaften ansiehst. Aber dazu fehlt dir .... Nein dir fehlt alles....
09.09.2025 um 13:52 Uhr
Bitte Beleidigungen unterlassen ... in BEIDE Richtungen.
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