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Betriebliches Eingliederungsmanagement

H
Hassan
Sep 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man eine bestimmte Person ausschließen bei einem Betriebliches Eingliederungsmanagement, eine Person die man überhaupt nichts anvertrauen möchte? Es wäre die Abteilungsleiterin, sie ist einer der Gründe wegen meiner Krankheit. Mfg Hassan

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Community-Antworten (2)

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Lehi 26

05.09.2025 um 08:06 Uhr

https://www.kk-bildung.de/wp-content/uploads/2017/11/Musteraushang-Betriebliches-Eingliederungsmanagement-Personalrat.pdf

Hallo, schaue dir das mal bitte an. Eigentlich nimmt am BEM nur der Arbeitgeber und der Mitarbeiter teil. Eventuell, wenn vorhanden, der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung...

Das BEM ist freiwillig, zeigt aber bei Teilnahme auch, dass ich selbst etwas an meiner Situation ändern möchte und ich nicht krank feiere. Du kannst im Rahmen der Einladung bereits erfragen, wer dabei sein wird. Wenn die betreffende Abteilungsleiterin dabei ist, was du vielleicht auch erst direkt zum Gesprächstermin gesagt bekommst, kannst du aufstehen oder die Sache durchziehen.

Es könnte auch einfach die Situation klären, wenn sie dabei ist und du mit Ich-Botschaften mitteilst, warum du krank geworden bist. So nach dem Motto: Ich empfinde, dass Frau xxx mich auf dem Kicker hat. Beispiele nennen. Es gibt 2 Möglichkeiten - es wird besser mit ihr oder es geht so weiter. Dann musst du eh entscheiden, wie es für dich weiter gehen soll. Gibt es innerhalb der Firma Versetzungsmöglichkeiten, gibt es vielleicht einen neuen Arbeitgeber...

Auf jeden Fall kann man es nicht auf Dauer ertragen, wenn die Arbeit nicht durch die Tätigkeit krank macht (was schon übel ist), sondern durch die Kollegen.

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Locke69

05.09.2025 um 08:51 Uhr

Die Teilnahme am BEM Gespräch ist erstmal freiwillig und kein Zwang. Kann aber negativ ausgelegt werden wenn es vom Arbeitnehmer abgelehnt wird. Der Arbeitgeber hat dann leichter die Möglichkeit eine negative Gesundheitsprognose abzugeben, was wieder zu einer Kündigung führen kann. Zwingend sind nur der Arbeitgeber und die BEM-berechtigte Person (Arbeitnehmer) am BEM-verfahren beteiligt. Seit 2021 besteht das Recht für den Arbeitnehmer eine Vertrauensperson mit hinzuzuziehen. Diese kann auch ein Verwandter, Rechtsanwalt oder eine Person des Vertrauens sein. Wenn der Arbeitgeber deine Abteilungsleiterin als Sachverständige dabei haben möchte, muss er dies begründen. Du bist auch nicht verpflichtet die Ursachen deine Erkrankung offen zu legen. Ich würde ein BEM-Gespräch nie ablehnen, aber auch nie alleine an einem teilnehmen.

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