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Neue Geschäftsführung

A
Andi67
Sep 2025 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, ich benötige von euch in einer Sache die hier bei uns im Betrieb gerade abläuft Ideen wie man dem entgegnen könnte, folgendes ist passiert: Unser Inhaber hat Anfang des Jahres eine neue Liebe gefunden. Diese Frau wurde dem BR nicht vorgestellt, sie wurde auch nicht offiziell in das Unternehmen integriert, nicht eingetragen im Handelsregister noch als Externe Beraterin eingestellt also praktisch gesehen gibt es sie gar nicht. Seit mehreren Wochen bekommen wir jetzt Infos das diese Frau unseren Mitarbeitern Anweisungen erteilt bez. ihrer Tätigkeiten, z.B. müssen jetzt Tätigkeitsberichte täglich abgeliefert werden, Standardprotokolle werden geändert nach ihren Vorgaben, sie erklärt das nur noch an sie reported wird, ändert Vorgehensweisen im Vertrieb. Der Ton der dabei angeschlagen wird ist manchmal etwas unangebracht z.B. werden Mitarbeiter der Lüge bezichtigt und sollen sich für Dinge entschuldigen die sie nachweislich nicht gemacht haben, werden mit Vorwürfen bombadiert das die schon anfangen zu weinen etc. In Ihrer Emailsignatur und auf den Visitenkarten weist sich sich als Geschäftsführung aus (Ich weiß kann nicht sein). Wie würdet ihr in dieser Sache vorgehen um zu klären welche Befugnisse diese Frau hat bzw. ob sie überhaupt welche hat (Wir vom BR sagen den Mitarbeitern das sie nicht offiziell in das Unternehmen eingeführt ist also nichts zu sagen hat aber alle Mitarbeiter haben Angst vorm Chef und fürchten dessen Reaktion weshalb sich keiner Offiziell beschwert), ich danke schonmal für eure geballte Wissensmacht.

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Community-Antworten (8)

M
Muschelschubser

04.09.2025 um 10:07 Uhr

Habt Ihr einen Betriebsrat? Das ist ja entscheidend für die Optionen die man rein rechtlich hat.

Ich würde das im ersten Schritt nicht gleich als Beschwerde, sondern als offene Frage formulieren:

  • welche Rolle hat sie im Unternehmen?
  • ist das vertraglich festgemacht, oder angedacht?
  • wird es einen entsprechenden Eintrag im HR geben?

Wichtig ist, dass die Fragen zielgerichtet und messerscharf formuliert werden. Auf Lari-Fari-Fragen erhält man i.d.R. auch Lari-Fari-Antworten.

Wenn Ihr einen BR habt, kann man ohne Angst vor Repressalien auch die Unterstellungen und den Tonfall anmahnen, oder Mitarbeiter können von ihrem betriebsverfassungsrechtlichen Beschwerderecht Gebrauch machen.

Aus der bloßen Eigenschaft als Mitarbeiter kann ich die Ängste verstehen. Da hilft wohl erstmal nur ein dickes Fell, denn ohne BR müssen Konflikte ungeschützt selbst ausgetragen werden.

Wichtig ist nun ein Zusammenhalt. Es sollte jemand solche Vorkommnisse protokollieren, und Ihr solltet niemanden dabei haben, der beim Chef petzen geht. Sollte der Streit mal eskalieren und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, kann es gut sein wenn man den Hergang genau darlegen kann.

J
jutti1965

04.09.2025 um 10:08 Uhr

Da hilft m.E. nur eins, auf den Chef zugehen und diese Fragen stellen mit dem Hinweis dass die MA verunsichert sind und nicht wissen welche Befugnisse die Dame hat. Dann könnt ihr auch gleich klären ob sie GF ist. Euer Chef muss euch übrigens nicht informieren wenn er eine GF einstellen möchte, sollte es aber spätestens dann tun wenn es offiziell ist.

M
Meph1977

04.09.2025 um 10:24 Uhr

Natürlich muss er darüber Informieren. Der BR hat nur kein Mitbestimmungsrecht. §105 BetrVG

C
Challenger

04.09.2025 um 12:26 Uhr

Zitat Muschelschubser :

  1. Habt Ihr einen Betriebsrat?
  2. Ich würde das im ersten Schritt nicht gleich als Beschwerde, sondern als offene Frage formulieren:

Zu 1. : Steht doch im letzten Absatz : (Wir vom BR sagen den Mitarbeitern ...........

Zu 2. Dies sehe ich völlig anders. Denn wie Andi67 schreibt :

" Der Ton der dabei angeschlagen wird ist manchmal etwas unangebracht z.B. werden Mitarbeiter der Lüge bezichtigt und sollen sich für Dinge entschuldigen die sie nachweislich nicht gemacht haben, werden mit Vorwürfen bombadiert das die schon anfangen zu weinen etc."

ist dies der Beginn von Mobbing/Bossing ggü den Mitarbeitern. Hier sollte/muss der BR ggü dem AG klare Kante zeigen.

Zitat Andi67 : (Wir vom BR sagen den Mitarbeitern das sie nicht offiziell in das Unternehmen eingeführt ist also nichts zu sagen hat aber alle Mitarbeiter haben Angst vorm Chef und fürchten dessen Reaktion weshalb sich keiner Offiziell beschwert)

Hallo Andi67 ! Stärkt den MA den Rücken, dass Ihr als BR voll hinter Ihnen steht. Denn wir leben in einem Rechtsstaat und nicht mehr im Kaiserreich.

M
Muschelschubser

04.09.2025 um 12:57 Uhr

Upps, das entscheidende Wort "BR" hatte ich überlesen.

Dann kann man zumindest schonmal den Mitarbeitern die Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen nehmen, denn so einfach ist das dann nicht. Ich hoffe, dass der AG hier auch das Rückgrat hat sich vor die Mitarbeiter zu stellen, und nicht selbst vor der GF einknickt. Das soll es ja auch geben - oder er ist von GF-nahen Personen unterwandert, oder was auch immer.

Was subjektiv geprägte Ausführungen angeht, ist es immer schwer zu beurteilen, wie schlimm es wirklich war. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die ungeschönte Darstellung ohne Übertreibungen handelt, die dann definiv eine Reaktion einfordert. Ich will damit nur sagen, dass auch schnell mal eine gegenteilige Äußerung auf dem Tisch liegen kann, die alles gar nicht so schlimm darstellt.

Ich denke bei so etwas meist in Eskalationsstufen, insofern würde ich diesbezüglich bei meinem ersten Post bleiben.

Insofern würde ich tatsächlich zunächst die offenen Fragen vorne anstellen, um Klarheit zu bekommen, welche Rolle die neue Partnerin auch offiziell im Unternehmen haben soll. In dem Zuge kann man im Freundlichen darauf hinweisen, dass man sich einen respektvollen Umgang miteinander wünscht.

Die nächste Eskalationsstufe muss dann ja nicht lange auf sich warten lassen. Da ich jetzt ja auch endlich kapiert habe, dass ein Betriebsrat da ist, würde ich vom Beschwerderecht Gebrauch machen, wenn keine Besserung eintritt. Hier wäre ich nicht bei §84, sondern bei §85 BetrVG. Denn eine Beschwerde über den BR lässt die Möglichkeit zu, eine Beschwerde bei der GF zu platzieren, ohne dass der Initiator namentlich benannt wird. Hier muss die GF genau so Abhilfe schaffen wie bei der Beschwerde nach §84. Das haben wir bei uns auch durch, und als wir die Einigungsstelle ins Spiel gebracht haben, hatten wir einen wunden Punkte erwischt, die der GL überhaupt nicht schmeckte.

Ich hoffe sehr, dass Eure Branche auch ein Stück weit vom Fachkräftemangel betroffen ist. Dann kann der BR dem GF mal verdeutlichen, wie wichtig es ist, loyale Mitarbeiter bei Laune zu halten - sonst macht die Arbeit keiner mehr, oder Ersatz muss am Arbeitsmarkt teuer beschafft werden.

A
Andi67

04.09.2025 um 14:07 Uhr

Erstmal danke für eure Anregungen/Ideen, mit dem protokollieren haben wir den Mitarbeitern auch schon gesagt, mit dem Chef wurde auch schon gesprochen, laut dessen Aussage soll sie sich drum kümmern das bestimmte Prozessabläufe implementiert werden und mal im Vertrieb richtig aufgeräumt wird, hat also die volle Rückendeckung des Chefs, ist ja auch Ok wenn man mal hinterfragt wieso die Dinge nicht laufen wie sie sollen allerdings sollte man sachlich und bei der Wahrheit bleiben was sie augenscheinlich nicht tut. Es geht mittlerweile schon soweit das sich unsere Geschäftsführer(wir haben mehrere) über die Dame beschweren wie mit ihnen umgegangen wird, es wird nur das gemacht was sie sagt. Wir werden jetzt erstmal sammeln und dann unserem Chef die Dinge vor Augen führen und klären ob die Dame hier weisungsbefugt sein soll oder nicht, eine Einstellung ist uns auf jeden Fall nicht bekannt noch gibt einen Eintrag im Handelsregister. Danke für euer Brainstorming

Gruß Andi

C
celestro

04.09.2025 um 21:21 Uhr

"Endlich mal jemand, der aufräumt, hat das BR gammeln endlich ein Ende!"

Mit lesen und verstehen haben es Trolle allgemein nicht so ....

D
DummerHund

05.09.2025 um 13:49 Uhr

" mit dem Chef wurde auch schon gesprochen, laut dessen Aussage soll sie sich drum kümmern das bestimmte Prozessabläufe implementiert werden und mal im Vertrieb richtig aufgeräumt wird,"

Hierzu würde ich als BR mal ein Gespräch mit dem AG führen. Beim Implementieren und aufräumen hätte ich immer den § 87 BetrVG im Blick.

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