Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
Hallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzmitglied von der Geschäftsführung nach einem Kollegen (unwesentliche Sache) gefragt ("......, der mit den langen Haaren"). Sie wehrte dies ab und meinte, dass dies ein sehr guter Mitarbeiter sei (sie hatte den Eindruck, dass die Geschäftsführung mit dieser Äußerung gleichzeitig des Kollegen Arbeitsleistung bewertete). Die Geschäftsführung meinte dazu, dass er diesbezüglich bei dem Mitarbeiter keine Vorbildfunktion erkennen könne. Das Ersatzmitglied äußerte daraufhin in einem anderem Gremium, dass Mitarbeiter bitte doch nicht über ihren Haarschnitt definiert werden sollen, was die Geschäftsführung in ihren Augen getan hat. Diese Aussage wurde unter anderem protokolliert und gelangte somit auf den Tisch der Geschäftsführung.
Nun wirft die Geschäftsführung dem Betriebsrat Vertrauensmißbrauch vor, weil Dinge die im BR besprochen wurden, in einem anderem Gremium zum Gespräch gemacht wurden. Unter anderem fielen die Schlagwörter "Geheimhaltungspflicht" und "Schweigepflicht". Des weiteren empfinde er dies als "Stimmungsmache" des BR gegen seine Person, weil er die Leistungen der Mitarbeiter nicht nach den Äußerlichkeiten bewerte, gleichzeitig betonte er, dass er sich in der Zusammenarbeit mit dem BR auf einem guten Weg befinde. Die BR-Vorsitzende wurde ebenfalls von ihm zurecht gewiesen, da diese in diesem besagten Gremium anwesend war, aber das Ersatzmitglied nicht angemahnt hat ihren Mund zu halten.
Das Ersatzmitglied ist mittlerweile, wegen dieser Sache, aus dem BR ausgeschieden. Tja, kleine Ursache -grosse Wirkung, aber hilft ja nix.
Meine Frage ist nun: Wie ist diese Sache tatsächlich zu sehen bzw. was meint ihr dazu?? Habe § 79 und 80 des BetrVG gewälzt - aber es fällt mir schwer, mir diesbezüglich was rauszuziehen, weil ich´s aber auch von beiden Seiten t-o-t-a-l überzogen finde.
Freu mich auf eure Meinungen. Grüssli Sunshine
Community-Antworten (11)
22.08.2006 um 17:36 Uhr
Wie ist den das Ersatzmitglied aus dem BR ausgeschieden?
22.08.2006 um 17:44 Uhr
Sie hat sich aus freien Stücken, auf Grund diesen Vorfalles, dafür entschieden ihr Amt niederzulegen.
22.08.2006 um 18:02 Uhr
Es ist schade wenn jemand wegen solcher Vorfälle aus dem Betriebsrat "freiwillig" ausscheidet. Vieleicht war es politisch nicht oportun die Äusserung der Gl in einem anderem Gremium wiederzugeben - gegen die Geheimhaltungspflichten wurde jedoch nicht verstossen. Von einem Vertrauensmissbrauch kann keine Rede sein.
22.08.2006 um 21:19 Uhr
Hallo Sunshine,
im § 79 Abs. 1 Satz 1 steht doch " vom AG ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden ". Kann ich aus deinem Beitrag aber nicht so ersehen. Finde ich auch nicht besonders tragisch, diese Aussage des AG weiterzugeben. Vor allen Dingen kein Grund seinen BRjob direkt an den Nagel zu hängen. Wenn euer AG sonst keine Probleme hat, geht es euch doch richtig gut :-) Hat sie ihr Amt schon schriftlich niedergelegt? Wenn nicht, würde ich versuchen sie davon abzuhalten und darauf hinweisen, dass ihre Kollegen sie gewählt haben und von ihr erwarten nicht wegen solcher Kleinigkeiten direkt das Handtuch zu werfen.
22.08.2006 um 21:42 Uhr
@Dame,
eine Niederlegung eines Niederlegenden muß nicht "schriftlich" erfolgen.
22.08.2006 um 22:29 Uhr
@Rollie sorry, habe den Kommentar jetzt nicht zur Hand. Bei uns waren in den letzten Jahren auch Niederlegungen, die aber immer schriftlich gemacht wurden.
22.08.2006 um 22:39 Uhr
Das mag ja sinnvoll sein, ist aber m.E. nicht zwingend notwendig.
22.08.2006 um 22:55 Uhr
@Rollie Eine einfache Willenserklärung reicht aus. Zumal ja diese Geschehnisse anschließend automatisch verschriftlich werden sollten. ;-)
23.08.2006 um 09:12 Uhr
"gleichzeitig betonte er, dass er sich in der Zusammenarbeit mit dem BR auf einem guten Weg befinde"
Tolle Aussage, vielleicht meint er damit, dass der BR hörig gemacht wird. Von vertrauensvoller Zusammenarbeit kann in dem Fall keine Rede sein. Bei unserem Monatsgespräch mit dem AG nimmt nur der Betriebsausschuss teil und anschliessend werden diese Dinge im gesamten BR diskutiert. Ich lasse mir vom AG nicht meine BR- Arbeit vorschreiben. Geheimhaltungspflicht bezieht sich ja wohl eher auf wirtschaftliche Dinge und dann nach aussen und nicht innerhalb des BR- Gremiums.
23.08.2006 um 10:22 Uhr
Ob die Aussage innerhalb des BR Gremiums getroffen wurde oder in einem anderen "'Gremium" ist meines Erachtens nicht ganz klar. Nach der Beschreibung von Sunshine eher in einem anderen. Eigentlich ist es aber auch egal - den wie sagt man: Betriebsrat nicht Geheimrat.
23.08.2006 um 11:46 Uhr
Vielen lieben Dank für eure Meinungen!
@ Frank B. Also dieser verbale Austausch zwischen Ersatzmitglied und GF begann während einer BR-Sitzung. Diese "haarige" Sache wurde daraufhin vom Ersatzmitglied in einem anderen Gremium zur Sprache gebracht.
Die Aussage des GF sollte m. E. nicht dazu dienen sich den BR hörig zu machen, sondern verdeutlichen, dass BR-Arbeit mit GF für beide Seiten zufriedenstellend laufen kann - vor einigen Jahren ging hier, den Erzählungen nach zu schließen, ziemlich die Luzie ab. In dieser Zeit war das nun ausgeschiedene Ersatzmitglied noch als "aktives BR-Mitglied" tätig.
@ Dame Das Amt wurde bereits schriftlich niedergelegt, ohne diese umstimmen zu können. :-) und stimmt , eigentlich geht´s uns richtig gut.
Ich persönlich finde, dass weder die Geheimhaltungspflicht, noch die Schweigepflicht verletzt wurde. Unter einem Vertrauensmissbrauch stelle ich mir schwerwiegendere Geschichten vor. Überzogene Reaktionen von beiden Seiten. Aber nun - es ist, wie es ist.
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