Tarifverhandlungen und Betriebsrat
Guten Abend,
wir haben einen gekündigte Tarifvertrag mit Nachwirkung und möchten als Betriebsratsmitglieder mit in die Tarifkommission um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Da wir als Betriebsrat der Geschäftsführung einige Betriebsvereinbarungen vorschlagen könnten, die für die Geschäftsführung sehr positiv sind und für die Mitarbeiter nicht nachteilig. Ebenfalls könnten wir bestehende Betriebsvereinbarungen kündigen, die für die Geschäftsführung sehr hilfreich sind und durch Kündigung ältere Vereinbarungen wieder in Kraft setzen würden, diese wären sehr ärgerlich für die Geschäftsführung.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob wir der Geschäftsführung diese BV-Änderungen oder Neuerungen während der Tarifverhandlungen mitteilen dürfen oder im Monatsgespräch oder spricht das gegen die Vertrauensvolle Zusammenarbeit? In den Seminaren wurde ja öfters das schöne Wort „Kopplungsgeschäfte“ erwähnt, also das man beim Abschluss einer BV, die die Geschäftsführung möchte, auch gleich eine andere nützliche BV, die der BR möchte, abschließt. Also über die Änderungen der BVs oder Kündigungen würde dann natürlich ein ordnungsgemäßer Beschluss vorliegen.
Dürfen wir das oder gibt es da rechtliche Probleme?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Community-Antworten (5)
23.10.2019 um 01:00 Uhr
ihr kommt in die Tarifkommission wenn die Gewerkschaft das will und nicht unbedingt der BR. Ist das Gremium denn entsprechend Mitglied in der GEW. Der BR muss auch aufpassen, dass er keine Arbeitskampfmaßnahmen macht. Das mit dem Kopplungsgeschäft klingt etwas danach. Der BR ist hier erstmal neutral und nicht das ausführende Organ der Gewerkschaft. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass ihr eure Rolle falsch versteht
23.10.2019 um 09:28 Uhr
Ich würde Tarifverhandlungen und Betriebsratstätigkeit sauber trennen. Es ist nicht Aufgabe des BR an Tarifverhandlungen teilzunehmen. Wenn ihr Mitglieder der Tarifkommission seid, dann seid ihr in dieser Zeit eben Mitglieder der Tarifkommission. Wenn ihr BR seid, dann seid ihr in dieser Zeit nicht Mitglieder der Tarifkommission. Ihr müsst sauber unterscheiden, welchen Hut ihr jeweils aufhabt und dem entsprechend agieren. Auch wenn beide Funktionen in einer Person vereinigt sind dürfen sie nicht vermischt werden.
23.10.2019 um 10:07 Uhr
" Da wir als Betriebsrat der Geschäftsführung einige Betriebsvereinbarungen vorschlagen könnten, die für die Geschäftsführung sehr positiv sind und für die Mitarbeiter nicht nachteilig." Hallo? Mischt euch besser nicht in die Tarifverhandlungen ein. Ihr richtet nur Unheil an.
23.10.2019 um 12:02 Uhr
Ich war mal in einer Tarifkommission mit 9 BR-Mitgliedern aus mehreren Betrieben und einer von Verdi. Die Zusammensetzung bestimmt natürlich die Gewerkschaft. Es kann aber nicht über Betriebsvereinbarungen verhandelt werden. Für die ist der BR alleine zuständig.
23.10.2019 um 13:28 Uhr
der BR sollte mal § 74 Abs. 2 BetrVG lesen. Der BR hat sich erst mal neutral zu verhalten. Ihr seid zwar noch nicht im Arbeitskampf, aber trotzdem hat der BR eine bestimmte Rolle, die durch §74 BetrVG schon sehr gut beschrieben wird. Ich empfehle daher auch mal den Fitting dazu zu lesen
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