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Voll gearbeitet mit überstunden dann Au

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Sunny08
Sep 2025 bearbeitet

Die Mitarbeiterin war am Tag X arbeiten sogar mit Überstunden. Nachmittags ging es ihr aber so schlecht dass sie zum Arzt ging. Der Arzt schreibt natürlich ab dem gleichen Tag krank. Die Berechnung wurde aber auf AU gemacht obwohl die Mitarbeiterin voll arbeiten war mit Überstunden. Wie verhält sich das? Dürfen die Überstunden einfach unter den Tisch fallen?

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Community-Antworten (9)

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celestro

04.09.2025 um 00:11 Uhr

Meines Erachtens nach nicht ... sie hat gearbeitet und zwar länger als "normalerweise nötig".

L2
Lehi 26

04.09.2025 um 07:57 Uhr

Die eindeutige Regel heißt: Krank zählt wie gearbeitet. So wie ein Dienst oder geplante Arbeitszeit im Dienstplan oder in der Vereinbarung (wenn keine Dienstpläne in Firmen erstellt werden) mit dem AG steht, so wird abgerechnet. Und wenn es angewiesene Überstunden waren, müssen auch diese ihre Gültigkeit behalten.

"Auch im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitstags hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt. Dazu gab es bereits 2003 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. In diesen Fällen ist nach § 611 BGB der volle Lohn zu zahlen. Auch 2018 wurde diese Ansicht erneut durch das LAG Köln bestätigt (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018)." Informationsportal

Und da die Kollegin sogar den vollen Tag im Rahmen ihrer AArbeitszeit gearbeitet hat, dürfte das kein Problem sein. Vielleicht nochmal die AN darauf aufmerksam machen, dass ein bereits gearbeiteter Tag keine Krankschreibung benötigt, sondern der Schein erst ab nächsten Tag anfangen soll...

C
celestro

04.09.2025 um 12:34 Uhr

"Vielleicht nochmal die AN darauf aufmerksam machen, dass ein bereits gearbeiteter Tag keine Krankschreibung benötigt, sondern der Schein erst ab nächsten Tag anfangen soll..."

Was soll das bringen? Denkst Du der Arzt schreibt auf die AU "heute festgestellt ... Patient ist aber erst ab morgen AU"?

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jutti1965

04.09.2025 um 14:01 Uhr

@celestro Nein, das muss er nicht drauf schreiben es genügt das Datum der Krankschreibung ab dem nächsten Tag! Ich hoffe das war keine ernsthafte Antwort von dir.............

S
Sunny08

04.09.2025 um 17:09 Uhr

@jutti1965 Der Arzt würde sich aber sicherlich strafbar machen. Habe bei meinem Hausarzt nachgefragt, die dürfen das nicht wegen der Abrechnung.

J
jutti1965

05.09.2025 um 10:21 Uhr

@sunny08 wenn ich nach einem Arbeitstag, der um 14 Uhr endet, um 18 Uhr bei meinem Arzt aufschlage weil ich krank bin, darf er mich sicherlich ab dem nächsten Tag krankschreiben. Ich könnte mir ja Nachmittags den Fuß gebrochen haben....

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DummerHund

05.09.2025 um 20:31 Uhr

Im folgendem Artikel ist es genau Beschrieben wenn ich nach Feierabend zum Arzt gehe und eine AU für den Tag erhalte an dem ich schon voll gearbeitet habe.

https://www.rsm.global/poland/de/fachbeitraege/hr-payroll/arbeitsleistung-und-krankschreibung-am-selben-tag-was-ist-mit-dem-entgelt-fuer-geleistete-arbeitszeit

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XYZ68

08.09.2025 um 09:17 Uhr

Für Polen interessant, aber für Deutschland? Wohl eher nicht.

Zumindest die durchschnittliche Arbeitszeit muss vergütet werden BAG, Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 457/00 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 -

Aber wirklich helfen kann hier nur eine echte Rechtsberatung, wir sind Laien. Ich würde das Gespräch suchen und, falls das nichts hilft und ich auf meinem Recht bestehe, einen Anwalt oder die Rechtsberatung meiner Gewerkschaft aufsuchen.

D
DummerHund

08.09.2025 um 21:33 Uhr

Upps, sowas passiert wenn man nicht aufpasst und richtig liest. Sorry

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