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Verhaltensbedingte Kündigung

P
patty1963
Aug 2025 bearbeitet

Hallo, MA wurde vermehrt vom AG abgemahnt, aufgrund starker auch menschlicher& cholerischer Ausbrüche, MA wurde vermehrt bereits versetzt, dennoch ohne Erfolg und das gesamte Team ist genervt und gestresst, nun wurde der BR erneut vom AG gebeten um Stellungnahme bzgl. einer Lösung? (Der MA hat eine Fachkraftfunktion und der AG möchte ungern kündigen, weil das wiederum die Öffentlichkeit das Image des Unternehmens beeinträchtigt) der BR bietet daher nur eine Lösung an: Der MA soll sich ärztlich behandeln lassen, eine gezielte Therapie machen und er würde eine letzte Chance bekommen nun die Frage gibt es dazu bereits Information ?

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Community-Antworten (9)

LA
Lutius Albutius

24.08.2025 um 12:03 Uhr

Zitat patty1963 : Der MA soll sich ärztlich behandeln lassen, eine gezielte Therapie machen und er würde eine letzte Chance bekommen nun die Frage gibt es dazu bereits Information ?

Dies sollte tatsächlich die letzte Möglichkeit sein, den Choleriker zur Räson zu bringen. Ansonsten könnte auch der BR dessen Entlassung nach § 104 BetrVG - Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer - fordern.

P
Pfried

24.08.2025 um 12:35 Uhr

Was ist jetzt die Frage?! Entweder der Mitarbeiter erkennt selber, dass er ein Problem hat oder Rausschmiß, sonst riskiert man die Eigenkündigung anderer.

C
celestro

24.08.2025 um 15:15 Uhr

"nun die Frage gibt es dazu bereits Information ?"

Was für Informationen meinst Du?

Ich finde ehrlich gesagt eher Deinen Beitrag ziemlich unverständlich.

Der AG will ungern kündigen, weil er Sorge um sein Image hat? (wieso sollte es das Image der Firma negativ beeinflussen, wenn man einen Choleriker entlässt?)

"nun wurde der BR erneut vom AG gebeten um Stellungnahme bzgl. einer Lösung?"

Ist das eine Frage? Weil das müsstest Du doch wissen. Und sollte es nicht andersherum sein? Also das der BR den AG um Stellungnahme bittet bzw. eine Lösung des Problems fordert?

H
hamsterpups

25.08.2025 um 09:01 Uhr

Es ist mMn nicht Aufgabe des BR eine Lösung zu finden. Der AG muss das tun. Wenn ein MA untragbar ist, weil er den Betriebsfrieden stört, muss man sich von ihm trennen. Hat er Angst vor negativem Backlash, muss er das Ganze halt vernünftig kommunizieren. Der MA wird eh rumstänkern, damit muss der AG leben.

M
Muschelschubser

25.08.2025 um 11:49 Uhr

Es ist zwar nicht Aufgabe des BR eine Lösung zu finden, aber es ist löblich den BR einzubinden anstatt dass sofort die Anhörung zur Kündigung auf dem Tisch liegt.

Für mich ist das ein Beispiel vertrauensvoller Zusammenarbeit - man muss es nicht immer nur bei Schema F belassen.

Praktisch gesehen kann man eine Behandlung anregen. Ich würde es aber nicht als Ultimatum oder letzte Chance formulieren, sondern ich würde herausfinden wollen, wie der MA selbst sein Verhalten oder seinen gesundheitlichen Zustand beurteilt.

Dazu wäre auch ein Mediationsgespräch denkbar, optimalerweise zwischen AG/AN unter Einladung eines BRM.

Im Allgemeinen gibt es auch passende Kursangebote im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Habt Ihr dahingehend Angebote?

In letzter Konsequenz wird der BR nichts gegen die Kündigung machen können, aber diese gemeinschaftlichen Ansätze würde ich tatsächlich nochmal verfolgen.

C
Challenger

25.08.2025 um 12:23 Uhr

Muschelschubser : Topp Antwort

P
Ppfried

26.08.2025 um 21:09 Uhr

Es ist nicht Aufgabe des BR, hier dem AG die Eisen aus dem Feuer zu holen.

Ihr habt einen AN, der offensichtlich seit langem bzw sehr häufig im Arbeits- und Sozialverhalten derart auffällig gg Kolleg:innen wird, dass Abmahnungen - die ja die Androhung der Kündigung bei weiterem Fehlverhalten beinhalten - nötig wurden. Der AG drohte also, ist aber zu feige, die Drohung umzusetzen.

Auch personelle Maßnahmen halfen nicht.

Ich muss es so hart sagen: Der AG möge kündigen. Man muss hier auch dir Kolleg:innen schützen.

Eine psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung unter Zwang hat eh wenig Erfolgsaussicht, es geht ihr eine lange Wartezeit voraus (je nach Region ein halbes Jahr oder mehr), und ein Erfolg stellt sich nach dem Beginn - wenn überhaupt - erst nach längerer Zeit ein.

C
celestro

26.08.2025 um 21:35 Uhr

"Der AG möge kündigen. Man muss hier auch dir Kolleg:innen schützen."

Will der AG aber offenabr nicht tun:

"nun wurde der BR erneut vom AG gebeten um Stellungnahme bzgl. einer Lösung"

und vor allem:

"Der MA hat eine Fachkraftfunktion und der AG möchte ungern kündigen,"

P
Ppfried

27.08.2025 um 20:53 Uhr

@celestro, der AG scheint nicht den A*sch in der Hose zu haben, hier zu kündigen, schon klar. Der hat hier ja offensichtlich Narrenfreiheit erteilt.

Aber es kann eben nicht Aufgabe des BR sein, für den AG nach anderen "Lösungen" zu suchen.

Dass und warum ich konkret die Therapie-Idee für untauglich halte, habe ich ja ausgeführt.

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