In meinem Fall hat der Betriebsrat meiner ordentlichen Kündigung fristgerecht und ordnungsgemäß widersprochen, meine erste Frage ist, wie es sich aber verhält, wenn aus versehen statt "verhaltensbedingte Kündigung" im Widerspruchsschreiben durch copy paste Fehler aus anderen Fällen nun "betriebsbedingte Kündigung" geschrieben worden ist, ist das ausführlich auf eine verhaltensbedingte Kündigung formulierte Schreiben des BR nun noch wirksam ?
Des Weiteren wurde der BR seitens des AG nur "einseitig" angehört, es wurden nicht weder alle 3 (ungerechtfertigten) Abmahnungen noch die Kommunikation und Einlassungen meinerseits dem BR entgegengebracht, so dass er ohne meine proaktive Übersendung der Unterlagen nicht objektiv im Gremium hätte entscheiden können.
Ist die Anhörung und damit die Kündigung insgesamt schon unwirksam?
Fundierte Antworten wären prima....danke vorab !