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Sozialplan: Single Sekretärin oder doch der zweifache Familienvater?

TS
Thomas S.
Aug 2025 bearbeitet

Guten Morgen

Der Sozialplan bei einer Umstrukturierung soll ja Härtefälle vermeiden. Nun soll der zweifache Familienvater (Verfahrensingenieu) entlassen werden, der auch noch Alleinverdiener ist, und die Administrative Sekretärin, die ledig und ohne Kinder ist bleibt? In wie weit kann man von den Beteiligten erwarten, dass sie auch andere Tätigkeiten übernehmen könnten und zu welchem Entgelt?

Spielt sowas, ob jemand in einer Familie Alleinverdiener ist eine Rolle beim Sozialplan? Oder geht man hier nur auf die Kinder ein? In wie weit geht denn der Berufsstatus des Ehepartners in den Sozialplan ein?

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Community-Antworten (5)

K
Kehler

31.07.2025 um 12:13 Uhr

Das eine ist der Sozialplan und das andere die Sozialauswahl.

Kannst dir ja mal die Seite durchlesen.

Plan: https://www.outplacement-consultings.de/sozialplan-punkte-tabelle/

Auswahl: https://www.outplacement-consultings.de/sozialauswahl-bei-betriebsbedingter-kuendigung/

C
celestro

31.07.2025 um 12:20 Uhr

Es muss ein Pool aus den MA gebildet werden, die die gleichen Stellen / Ausbildungen haben. Klar muss man auch bereit sein, andere Aufgaben zu übernehmen. Aber ein Verfahrensingenieur sollte normalerweise nicht in einer "Gruppe" mit einer administrativen Sekretärin landen.

F
Franck

01.08.2025 um 19:10 Uhr

Es ist doch die Entscheidung der Familie, ob jemand alleinverdiener ist oder nicht. Der Staat bietet Betreuung an, fällt jemand trotzdem diese Entscheidung, muss diese Familie mit sämtlichen Konsequenzen leben. Sowas hat nichts mit Sozialplan zu tun.

C
celestro

02.08.2025 um 23:43 Uhr

"Es ist doch die Entscheidung der Familie, ob jemand alleinverdiener ist oder nicht."

Interessant, das Du zu wissen glaubst, wie alt die Kinder sind und ob die Frau im Moment überhaupt arbeiten gehen könnte.

"Sowas hat nichts mit Sozialplan zu tun."

Dein Satz hat nichts mit Intelligenz zu tun.

OH
Olav HB

05.08.2025 um 10:58 Uhr

Beide Tätigkeiten sind nicht vergleichbar, weder in der Arbeitsplatzbeschreibung, noch in der QUalifikation. Somit können diese nicht im Rahmen einer Sozialauswahl berücksichtigt werden.

Anders wäre es, wenn beide Personen eine vergleichbare Tätigkeit und Qualifikation haben. Da würde der Familienvater mehr Punkte erhalten

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