Betriebsratsvorsitzender im Urlaub,wer sollte oder darf die Post öffnen.
Der Stellvertreter oder die Sekretärin?
Ich meine der Stellvertreter vor der Sekretärin.
Unser Betriebsratzvorsitzender meinte Stellvertreter braucht es nicht zu machen,da die Sekretärin wieder da ist. In der Geschäftsordnung steht nicht das die Post durch die Sekretärin geöffnet werden darf.
War bis jetzt angeblich immer so und wurde so durchgeführt.