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Post öffnen

H
hoppelchen
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsratsvorsitzender im Urlaub,wer sollte oder darf die Post öffnen. Der Stellvertreter oder die Sekretärin? Ich meine der Stellvertreter vor der Sekretärin. Unser Betriebsratzvorsitzender meinte Stellvertreter braucht es nicht zu machen,da die Sekretärin wieder da ist. In der Geschäftsordnung steht nicht das die Post durch die Sekretärin geöffnet werden darf. War bis jetzt angeblich immer so und wurde so durchgeführt.

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Community-Antworten (2)

D
Dezibel Akzeptiert

12.11.2014 um 20:30 Uhr

Ist das die Sekretärin des Betriebsrates? Dann soll sie mal. Ist es die Sekretärin vom Chef, dann hat sie damit nichts zu tun.

G
ganther

12.11.2014 um 17:50 Uhr

Ehrlich :ihr habt Probleme! Das ist keine Frage der GO sondern normale Büroorganisation

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