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Ladung von BR Mitgliedern per privater Mail

O
Ocrim
Aug 2025 bearbeitet

Hallo in die Runde. Wir haben ein Mitglied im BR, dass etwas länger von der Arbeit abwesend ist. Dennoch hat dieses Mitglied das Recht, an BR Sitzungen teilzunehmen (Ehrenamt). Das Mitglied hat dies auch gesagt, dass es auf dem Laufenden gehalten werden möchte und sofern es sich einrichten lässt, auch zu Sitzungen erscheinen will. Dieses Mitglied hat in Abwesenheit keinen Zugang zur Firmen-Mail. Nun wurde gesagt, dass es verboten sei, BR Einladungen an die private E-Mail zu senden.

Ist dem so?

Mein Vorschlag, dann per Post zu versenden, wurde nicht wirklich beachtet.

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Community-Antworten (10)

NB
nicht brauchen

31.07.2025 um 10:04 Uhr

Dem Mitglied muss es möglich gemacht werden auf die Unterlagen des BR zurückzugreifen. In der heutigen Zeit kann mit einem privaten Zugang, der verschlüsselt ist, dies problemlos umgesetzt werden. Eine Einladung an eine private E-Mail sehe ich nicht kritisch, wenn nicht vertrauenswürdige Daten (wie z.B. persönliche Einzelmaßnahme Erwin Müller) drinstehen (die gehören da sowieso nicht rein). Es gibt auch noch Telefon. Post ist auch möglich aber evtl. zu langsam.

Wenn ihr das Mitglied nicht einladet macht ihr möglicherweise eure Beschlüsse ungültig.

C
celestro

31.07.2025 um 10:07 Uhr

"Eine Einladung an eine private E-Mail sehe ich nicht kritisch, wenn nicht vertrauenswürdige Daten (wie z.B. persönliche Einzelmaßnahme Erwin Müller) drinstehen (die gehören da sowieso nicht rein)."

dazu:

1.) wie soll man einladen, ohne vertrauenswürdige Daten?

2.) wieso "gehören die da sowieso nicht rein"? In der TO muss sehr viel drinstehen.

X
XYZ68

31.07.2025 um 10:29 Uhr

Dann organisiert den Zugang zur Firmen-Mail. Sollte eigentlich möglich sein. Ggf. mittels einem dienstlichem Handy.

N
Nikita74

31.07.2025 um 11:33 Uhr

Wir haben eine Kollegin die sich in Elternezit befindet und trotzdem an Sitzungen teilnimmt. Entweder ist sie vor Ort oder sie schaltet sich per Teams dazu. Einladung verschicken wir nicht. Wir telefonieren öfter und wird somit auf dem Laufenden gehalten. Bei bestimmten Dingen, wo Infos wichtig sind vor einer Sitzung, telefonieren wir ebenfalls. Das klappt ganz gut.

C
celestro

31.07.2025 um 12:16 Uhr

"Einladung verschicken wir nicht."

Sorry, aber das klingt ehrlich gesagt nach einem Ladungsfehler und damit wären die gefassten Beschlüsse ungültig.

G
GabrielBischoff

31.07.2025 um 13:20 Uhr

Ladung und Tagesordnung können getrennt übermittelt werden. Wäre es ein gangbarer Weg, das Mitglied per privater Mail zu laden und dann aufzufordern, die Tagesordnung von der dienstlichen Mail aus abzurufen?

O
Ocrim

31.07.2025 um 16:09 Uhr

DANKE für eure Antworten. Ich denke für´s Erste können wir als Lösung so vorgehen, dass wir die Einladung ohne TO an die private Mail senden mit dem Hinweis, die TO jederzeit vor Ort einsehen zu können. Das ist für unser Mitglied kein Problem.

Mir ging es in erster Linie um den Punkt, ob es tatsächlich verboten ist. BR Einladungen (mit oder ohne TO) an die private Mail zu senden.

C
Catweazle

31.07.2025 um 20:58 Uhr

Nach dem 29er lädt der BRV zu der Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Das ist doch eindeutig. Wenn der Einzuladende damit einverstanden ist sich die TO auf anderem Weg zu besorgen ist alles in Ordnung.

C
celestro

31.07.2025 um 23:07 Uhr

"Wenn der Einzuladende damit einverstanden ist sich die TO auf anderem Weg zu besorgen ist alles in Ordnung."

Das sehe ich völlig anders.

"Das ist doch eindeutig."

Offenbar nicht ... oder wieso schreibst Du "ist in Ordnung", wenn das genau das Gegenteil vom Gesetzestext ist?

"Das ist für unser Mitglied kein Problem."

Sollte die vorgenommene Art der Einladung einen Ladungsfehler darstellen (und das tut es mEn), ist es völlig egal was die betroffene Person darüber denkt.

S
seehas

01.08.2025 um 10:30 Uhr

Wir schicken die Information über Zeitpunkt, Ort und Teilnehmer der Sitzung per Whatsapp. Die Einladung mit Tagesordnung ist auf einem Cloudserver hinterlegt, auf den jeder BR auch von zuhause Zugriff hat.

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