Ladung Ersatzmitgliedern
Hallo, folgender Sachverhalt: Ladung mit der Tagesordnung 5 Tage vor Sitzung. Ersatzmitglieder wurde geladen, AG teilt mit, dass ein Vorgesetzter aus Betrieblichen Gründen nicht teilnehmen kann. (Besetzung gefährdet- 3 Tage vorher) Vorsitz reagiert nicht weiter. (weitere Ladung von Ersatzmitgliedern müsste folgen durch Mitteilung AG) Ebenfalls ist diese Liste leer und müsste somit durch die nächst stärkere geladen werden?! Sitzung steht an, anstatt 9 Mitgliedern sind nur 8 da, Vorsitz reagiert mit: ich nehme das billigend in Kauf. Was kann ich als ordentliches Mitglied tun? Vorsitz hat sich falsch verhalten und somit ist die Sitzung "ungültig"?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
12.09.2022 um 21:09 Uhr
der AG kann keinen BRM abmelden, das kann nur das BRM selbst oder ein sachlicher Grund (krank/Urlaub) somit ist das BRM nicht verhindert (stell Dir mal vor, Vorgesetzte könnten das jetzt festlegen, wenn ein BRM betrieblich verhindert ist, dann könnte der AG die Besetzung der aktuellen BR-Sitzung aktiv beeinflußen) Der BRV hat sich also korrekt verhalten.
--> genau genommen hat sich der AG strafbar gemacht, weil das was er macht ist Behinderung der BR-Arbeit.
Frage: ändert sich durch die Abwesenheit des BRM evt auch die Mehrheit im BR für diese Sitzung, wenn ein EBRM der anderen Liste geladen wird? dann wäre das seitens des AG wohl tatsächlich eine beabsichtigte Beinflußung des BR-Gremiums.
12.09.2022 um 21:26 Uhr
Danke für deine Antwort @Relfe Zudem kommt noch, dass ausgeladene EBRM (seitens des AG)hat sich nun krank gemeldet , BRV ist keiner weiteren Nachladung nach gekommen.
Zu deiner Frage: 9 er Gremium könnte dann eng werden bei der Abstimmung. KÖNNTE nicht muss. 1'ner mehr ,egal welche Liste - kann dann ausschlaggebend sein.
13.09.2022 um 09:15 Uhr
Wie Relfe schon schrieb, kann der AG kein BRM von der Sitzung abmelden, das müsste das BRM schon selber tun, Wenn das BRM jetzt sagt, aus betrieblichen Gründen kann ich nicht teilnehmen, sonst bricht hier alles auseinander, dann müsste ein EBRM geladen werden Auswirkung könnte es nur auf Beschlüsse haben, die Sitzung allein wird dadurch nicht "ungültig
13.09.2022 um 14:48 Uhr
"Vorsitz reagiert nicht weiter. (weitere Ladung von Ersatzmitgliedern müsste folgen durch Mitteilung AG)" Nein, müsste sie nicht. Wenn das Betriebsratsmitglied sich nicht als verhindert erklärt hat, muss auch keine Nachladung erfolgen. Im Gegenteil: der BRV hätte gesetzeswidrig gehandelt, wenn er aufgrund der Mitteilung des Arbeitgebers ein Ersatzmitglied eingeladen hätte. DANN wären ggf in dieser Sitzung gefasste Beschlüsse ungültig.
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